Vereidigung des neugewählten 1. Bürgermeisters und der neuen Gemeinderatsmitglieder
Zu Beginn der Sitzung wurde der 1. Bürgermeister, Florian Szaefer, durch die älteste Gemeinderätin, Frau Strößner, vereidigt. Im Anschluss daran vereidigte der 1. Bürgermeister die neu gewählten Gemeinderäte und Gemeinderätinnen.
Festlegung der Stellvertretung des 1. Bürgermeister
Nach der Vereidigung beschloss der Marktgemeinderat, dass der 1. Bürgermeister durch einen 2. Bürgermeister und durch einen 3. Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin vertreten werden soll. Sollten beide Vertretungen verhindert sein, wird er durch das jeweils dienstälteste Gemeinderatsmitglied den Markt Lichtenau vertreten.
Wahl der weiteren Bürgermeister
Im Anschluss daran wählte der Marktgemeinderat in geheimer Wahl aus seiner Mitte Herrn Dr. Keßler als zweiten Bürgermeister und Frau Theresa Magerl als dritte Bürgermeisterin. Beide wurden nach der Wahl vom 1. Bürgermeister vereidigt.
Erlass einer neuen Satzung zur Regelung des Gemeindeverfassungsrechts
Nach der Wahl und Vereidigung der weiteren Bürgermeister beschäftigte sich das neue Gremium mit der Satzung zur Regelung des Gemeindeverfassungsrechts. Darin legten sie u. A. fest, dass der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss mit 7 Mitgliedern, statt bisher mit 8 Mitgliedern, zzgl. des 1. Vorsitzenden besetzt ist. Die bisherigen Ausschüsse für Landwirtschaft- Umwelt und Naturschutz und der Kernfrankenausschuss entfallen ersatzlos. Dafür wurde eine neuer Sozialausschuss als beratendes Gremium eingerichtet. Er soll sich für die Belange der Kindertageseinrichtungen, der Offenen Ganztagsschule und der Jugend- Sozial- und Seniorenarbeit kümmern.
Außerdem wurde die Sitzungsentschädigung von 25 € auf 35 € angehoben. Begründet wurde die Erhöhung mit dem gewollten verstärkten Einsatz von privaten Tablets und Laptops für die Gremiumsarbeit.
Abhaltung von hybriden Sitzungen
Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, Gemeinderatssitzungen in hybrider Form durchzuführen. Das bedeutet, dass ein Teil des Gemeinderates sich mittels Online-Meeting-Tools den Sitzungen zuschalten können. Voraussetzung hierfür ist, die dauerhafte Zuschaltung von Bild und Ton zu den Sitzungen. Sowohl die in Präsenz anwesenden Gemeinderatsmitglieder als auch mögliche Zuschauer, müssen dem Diskussionsgeschehen jederzeit folgen können. Eine solche Form der Sitzung ist nur zulässig, wenn dies eine breite Mehrheit von mindestens 2/3 der Gemeinderatsmitglieder wünscht.
Der Marktgemeinderat war der Ansicht, dass bei zwingenden persönlichen Hinderungsgründen, wie z.B. bei Krankheit, eine Teilnahme möglich gemacht werden sollte. Er beschloss deshalb einstimmig, dass ausschließlich für Gemeinderatssitzungen die hybride Form zugelassen wird.
Besetzung von Ausschüssen
Nach der Benennung der Ausschussmitglieder und ihrer Vertreter bestimmte der Marktgemeinderat den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses durch Beschluss. Danach wurde GR Thomas Leidel mit 12 zu vier Stimmen zum zweiten Vorschlag, GR Czech mit vier zu 12 Stimmen ernannt. Zu seinem Stellvertreter wurde einstimmig GR Czech bestimmt.
Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten
Jeweils einstimmig wurde der 1. Bürgermeister Herr Szaefer, der 2. Bürgermeister Herr Dr. Keßler und die 3. Bürgermeisterin Frau Magerl zu Eheschließungsstandesbeamten des Standesamt Neuendettelsau bestellt. Alle drei Bürgermeister können nach einer Kurzschulung dann Eheschließungen für das Standesamt Neuendettelsau in Lichtenau vornehmen.
Bestellung von Vertretern in Organe von Körperschaften
Für den Zweckverband Kernfranken und für den Zweckverband ZV Franken IT wurden die Vertreter bestimmt. Nach den Satzungen der Reckenberggruppe und des Schulverbandes mit Wolframs-Eschenbach vertritt jeweils der 1. Bürgermeister den Markt Lichtenau in dessen Gremien.
Bestellung von Beauftragten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorläufig zurückgestellt, und die Verwaltung wurde beauftragt, noch offene Fragen für den Senioren- und Integrationsbeauftragten, den Jugendbeauftragten und den Behindertenbeauftragten zu klären.
Bekanntgaben
Nach der Belehrung der neuen Marktgemeinderäte über ihre Verschwiegenheitsverpflichtungen informierte die Verwaltung über die Möglichkeit zur Ortssprecherwahlen in den Ortsteilen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgten, schloss der 1. Bürgermeister die Sitzung.