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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 8/2024
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Anwesen Büschelbacher Straße 8 im Ortsteil Immeldorf

Einstimmig wurde ein Bauantrag zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Immeldorf abgelehnt. Im Sachvortrag zu diesem Beschluss wurde darauf verwiesen, dass für diesen Bereich der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Immeldorf-Mitte“ beschlossen hat und zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen wurde. Diese Veränderungssperre soll im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Veränderungen verhindern um die künftigen Planungen zu sichern.

Zuschuss des Marktes Lichtenau an den TSV Lichtenau

Mit drei Gegenstimmen wurde der Antrag des TSV Lichtenau zur Beteiligung an Hallenmieten und der Instandsetzung der Sportplätze für die Jahre 2023 und 2024 mit 50% der Aufwendungen bzw. mit einem Zuschuss in Höhe 12.816,80 € beschlossen. Dem Beschluss vorangegangen war eine Diskussion über die Höhe der Beteiligung bzw. über die Einrechnung von Aufwendungen des Vereins.

Aufstellung einer Dorfladenbox mit Beantragung von LEADER-Förderung über die LAG Rangau

Positiv stand das Gremium einen Vorschlag der Verwaltung auf Errichtung einer Dorfladenbox gegenüber. Diese Box kann mit regionalen, überwiegend landwirtschaftlichen Produkten, bestückt werden. Mittels einer App und einer bargeldlosen Zahlfunktion können Kunden die Waren aus der Box entnehmen. Sollte ein Produkt ausverkauft sein, wird der Beschicker automatisch für eine Nachfüllung informiert. Als Standort für die Dorfladenbox wurde der Festplatz vorgeschlagen. Er dürfte über die notwendige Infrastruktur zum Betrieb verfügen.

Nachdem der Gemeinderat dieses Projekt befürwortete, sicherte der 1. Bürgermeister eine nähere Prüfung, insbesondere die Möglichkeit einer Bezuschussung über die LEADER-Förderung, zu.

Bekanntgabe der Genehmigung der Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen

Die Verwaltung gab bekannt, dass der Haushalt des Jahres 2024 von der Rechtsaufsicht genehmigt wurde. In der Stellungnahme zum Haushalt wurde in deutlichen Worten auf die prekäre finanzielle Situation der Gemeinde hingewiesen.

In diesem Zusammenhang erläuterte der 1. Bürgermeister, dass die noch immer ausstehenden staatlichen Mitteln für die Verbesserung der Lichtenauer Kanalisation von der Gemeinde zwischenfinanziert werden müssen. Dabei übte er deutliche Kritik an der „Zahlungsmoral“ des Freistaates, der die bereits zugesagte Förderung über einen Zeitraum von bisher 2 Jahre nicht auszahlt.