Am 15.08.2025 sind die Grund- und Gewerbesteuerbeträge für das 3. Quartal zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Achtung bei Kontoänderungen:
Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen.
Selbstzahler:
Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse (Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid) und den Verwendungszweck (zum Beispiel: „Grundsteuer“) an.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:
Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu. Den Vordruck finden Sie auf der Homepage unter: Rathaus & Service / Bürgerservice / Downloads & Formulare