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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 8/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am 15.08.2025 sind die Grund- und Gewerbesteuerbeträge für das 3. Quartal zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

  • Achtung bei Kontoänderungen:

    Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen.

  • Selbstzahler:

    Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse (Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid) und den Verwendungszweck (zum Beispiel: „Grundsteuer“) an.

  • Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

    Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu. Den Vordruck finden Sie auf der Homepage unter: Rathaus & Service / Bürgerservice / Downloads & Formulare