Bauleitplanung der Stadt Ornbau; Beteiligung als Nachbargemeinde;
8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark Ornbau
Der Stadtrat Ornbau hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ornbau“ beschlossen
Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.
Behandlung von Bauanträgen
Anträge auf Baugenehmigung;
Der Bauausschluss erteilt das Einvernehmen zu allen Anträgen einstimmig.
Bekanntgabe über die Einreichung eines Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Fensteranschlüsse in der Grundschule Lichtenau
In der Grundschule Lichtenau sind die Fensteranschlüsse innen noch nicht fertig gestellt. Die Fenster wurden bereits vor Jahren ausgetauscht.
Geplant ist, die senkrechten Fensterlaibungen mit Gipskartonplatten zu verkleiden (wie aktuell schon teils begonnen) und grau zu streichen. Die obere waagerechte Fensterlaibung soll mit Aluminiumblech verkleidet werden.
Die Firma Isoliertechnik B. Jularic aus Lichtenau hat hierzu ein Angebot in Höhe von 24.664,42€ (brutto) abgegeben. Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass die Maßnahme trotz der hohen Kosten durchzuführen ist. Es wird noch geprüft, ob günstigere Alternativen möglich sind.
Beratung und Beschlussfassung zu der bereits beauftragten Straßensanierung Zandt
Vor Beginn der Arbeiten der Straßensanierung bei Zandt hat die ausführende Firma FA Franken Asphalt die genauen Flächen aufgenommen. Nach der Aufnahme wurde festgestellt, dass die Sanierung eienr weiteren kurzen Teilstrecke zu den angebotenen Kosten möglich ist. Der Bauausschuss stimmt der Maßnahme zu.
Beratung und Beschlussfassung über die Straßenentwässerung Zandt
Ein Bürger aus Zandt hat sich an die Verwaltung gewendet und mitgeteilt, dass bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von der Straße kommend auf das Grundstück läuft. Er bittet um Abhilfe. Eine Abhilfe im Rahmen der geplanten Deckensanierung kann nicht erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich mit einem Bordrinnen-Einfahrtsstein einzufassen und die Entwässerung über Sinkkästen abzuleiten. Die Maßnahme wird in den Haushalt 2026 mit aufgenommen.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe "Neugestaltung Hexenbrunnen"
Der Markt Lichtenau hat eine nachträgliche Förderzusage aus dem Regionalbudget zur Neugestaltung des Hexenbrunnens bzw. des Platzes rund um den Brunnen erhalten. Die bestehende Pflasterung soll ausgetauscht werden und eine neue Anpflanzung erfolgen.
Für die Neugestaltung hat der Markt Lichtenau ein Angebot von einer örtlichen Baufirma bekommen, der Obst- und Gartenbauverein Lichtenau und der Museumsverein Lichtenau unterstützen bei den Arbeiten.
Der Bauausschuss beschließt den Auftrag zur Neugestaltung des Platzes rund um Hexenbrunnen an die Firma Ulli-Bau aus Lichtenau zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 13.948,82€ (brutto).
Beratung und Beschlussfassung über eine Anfrage auf Pflasterung des Stellplatzes am Spielplatz in Immeldorf, Ziegendorfer Straße
Ein Anlieger aus der Ziegendorfer Straße gestaltet seinen Hof neu und hat dem Markt Lichtenau angeboten, Parkplätze auf dem Grundstück des Spielplatzes mit anzulegen. Die vorhandene Schotterfläche mit einer Größe von ca. 57 m² soll gepflastert werden.
Die Kosten für das Material wären vom Markt Lichtenau zu tragen, die Arbeitskosten würde der Anlieger tragen.
In der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Südlich der Ziegendorfer Straße im Ortsteil Immeldorf sind an der Einfahrt zur Sommerleite 4 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Diese wurden bisher nicht errichtet.
Aus der Diskussion geht hervor, dass deutlich erkennbar sein muss, dass es sich künftig um öffentliche Parkplätze handelt, die beispielsweise auch den Spielplatzbesuchern zur Verfügung stehen. Nach Abschluss der Arbeiten soll daher ein Parkplatzschild angebracht werden.
Der Bauausschuss stimmt der Pflasterung der Schotterfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/4, Gem. Immeldorf mit Rasenfugensteinen mit 2 cm Fugen zu.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Pflasterung einer geschotterten Zufahrt in Schlauersbach
Ein Anwohner möchte die geschotterte ca. 21 m lange Zufahrt zu seinem Grundstück pflastern und bittet den Markt Lichtenau um Übernahme der Materialkosten. Die Pflasterarbeiten würde er selbst übernehmen.
Die zu pflasternde Fläche hat eine Länge von ca. 22 m und eine Breite von 3 bis 4 m.
Das Gremium ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gemeinde liegt, sämtliche Zufahrten zu pflastern. Es besteht die Befürchtung, dass solche Anträge in Zukunft häufiger gestellt werden könnten.
Der Bauausschuss würde der Pflasterung der Zufahrt mit Rasenfugensteinen zustimmen. Die Kosten werden jedoch nicht vom Markt Lichtenau übernommen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung über den Anbau eines Balkons und der Errichtung eines Carports in der Finkenstraße zu.
Bauleitplanung der Stadt Windsbach; Beteiligung als Nachbargemeinde;
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 „An der Ansbacher Straße"
Der bestehende Einkaufsmarkt im Westen von Windsbach soll erweitert werden.
Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.