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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 9/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am 01.Oktober 2024 ist die Pacht für die gemeindlichen Äcker, Wiesen, Kleingärten, Holzplätze und Keller fällig.

Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

Bei einer Kontoänderung bitten wir um Prüfung des noch bestehenden Kontos auf Lastschrifteinzüge hin.

Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns eine neue Bankverbindung mindestens 10 Tage vor Fälligkeit schriftlich mitzuteilen.

Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau unter Angabe des Verwendungszwecks (Pacht) zu überweisen.

Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, liegen Vordrucke für SEPA-Lastschriftmandate in der Gemeindekasse bereit bzw. sind auf der Homepage des Marktes Lichtenau unter https://www.markt-lichtenau.de/rathaus-service/buergerservice/downloads-formulare zu finden.