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Mitteilungsblatt Markt Wiesenttal
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Gemeinsame Wärmeplanung: Ebermannstadt startet mit Nachbargemeinden in die Zukunft

Die Stadt Ebermannstadt, die Gemeinde Unterleinleiter und der Markt Wiesenttal erstellen gemeinsam einen kommunalen Wärmeplan

Ebermannstadt – Die kommunale Wärmeplanung ist nach dem Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 eine gesetzliche Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden in Deutschland. Spätestens bis zum Jahr 2028 muss jede Kommune einen entsprechenden

Wärmeplan vorlegen.

Die Stadt Ebermannstadt wird diese Aufgabe gemeinsam mit der Gemeinde Unterleinleiter und dem Markt Wiesenttal frühzeitig angehen. Im Rahmen eines interkommunalen Konvois soll bereits im Jahr 2026 ein gemeinsamer Wärmeplan für das Gebiet der drei Kommunen erstellt werden.

Ziel: Nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird untersucht, in welchen Bereichen künftig ein Wärmenetz sinnvoll und wirtschaftlich errichtet werden kann. Darüber hinaus wird geprüft, ob und in welchen Teilgebieten Wasserstoff perspektivisch eine Rolle in der Wärmeversorgung spielen könnte.

Der Wärmeplan dient zudem als strategische Vorbereitung auf die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Ab spätestens 2028 dürfen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich nur noch betrieben werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Der Wärmeplan soll aufzeigen, welche konkreten Möglichkeiten sich hierfür im jeweiligen Gemeindegebiet anbieten.

Keine Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger

Wichtig ist: Aus dem kommunalen Wärmeplan entstehen keinerlei unmittelbare Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr kann der Wärmeplan künftig Erleichterungen und Planungssicherheit bringen – insbesondere für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.

Er dient als fundierte Entscheidungsgrundlage und unterscheidet zwischen netzgebundener (zentraler) und dezentraler Wärmeversorgung. Wird ein Gebiet im Wärmeplan als potenzielles Wärmenetzgebiet ausgewiesen, können dort unter Umständen vorübergehend Ausnahmen von bestimmten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes gelten.

Datenerhebung erfolgt ohne persönliche Kontaktaufnahme

Für die Erstellung des Wärmeplans werden Untersuchungen zum Gebäudebestand und zu vorhandenen Heizungsanlagen durchgeführt. Hierfür werden unter anderem Energieversorgungsunternehmen befragt und Daten des Landesamtes für Statistik ausgewertet. Auch Faktoren wie Baualter und Sanierungsstand der Gebäude fließen in die Analyse ein.

Die drei Kommunen haben mit der EVF – Energievision Franken GmbH ein erfahrenes und spezialisiertes Planungsbüro beauftragt.

Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich auf Basis vorhandener Datenquellen – es sind keine persönlichen Gespräche oder Hausbesuche vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger müssen im Zusammenhang mit der Wärmeplanung niemandem die Tür öffnen oder persönliche Auskünfte erteilen. Sollte sich dennoch jemand darauf berufen, im Auftrag der Wärmeplanung Informationen einholen zu wollen, wird darum gebeten, keinen Zutritt zu gewähren und die jeweilige Gemeindeverwaltung zu informieren.

Gemeinsam die Energiewende vor Ort gestalten

Mit der frühzeitigen gemeinsamen Wärmeplanung setzen Ebermannstadt, Unterleinleiter und Wiesenttal ein deutliches Zeichen für interkommunale Zusammenarbeit und eine nachhaltige, verlässliche Wärmeversorgung in der Region.

Der Wärmeplan soll langfristig Orientierung geben, Investitionssicherheit schaffen und den Weg in eine klimafreundliche Zukunft der Wärmeversorgung ebnen.