Anlässlich des Welt-Parkinson-Tags am 11.04.2026 macht die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die zunehmende Bedeutung der Erkrankung - auch als Berufskrankheit - aufmerksam.
Chronisch fortschreitend stellt Parkinson nicht nur Betroffene und ihre Familien vor große Herausforderungen, sondern wirft auch Fragen zur Prävention und Früherkennung auf. In der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats für Berufskrankheiten (ÄSVB BK) wurden wissenschaftliche Erkenntnisse ausgewertet. Diese zeigten einen Zusammenhang zwischen beruflicher Belastung mit Pflanzenschutzmitteln und dem Risiko einer Parkinsonerkrankung. Seitdem kann diese unter bestimmten Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit anerkannt werden.
Parkinson zählt zu den häufigsten neurodegenerativen Erkrankungen weltweit. Bislang standen vor allem genetische und altersbedingte Faktoren im Fokus. Neuere Studien und die Auswertung des ÄSVB BK ergaben jedoch auch einen berufsbedingten Zusammenhang.
Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, sind danach einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Die Erkrankung ist seit Veröffentlichung der wissenschaftlichen Empfehlung wie eine Berufskrankheit anerkennungsfähig. Hierzu hatte die SVLFG alle in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versicherten Personen mit Verdacht auf eine Parkinsonerkrankung bereits kontaktiert. Sie wurden über die Möglichkeit einer Anerkennung ihres Leidens als Berufskrankheit informiert. Diese Fälle wurden zum großen Teil abschließend bearbeitet.
Dennoch dauern einige Verfahren - auch aufgrund weiterer Meldungen - weiterhin an.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste zeitnah umzusetzen. Auch jetzt schon kann die Erkrankung nach den gesetzlichen Vorschriften ebenso wie eine Berufskrankheit anerkannt und Leistungen gewährt werden. Geprüft wird dies vom zuständigen Unfallversicherungsträger - für die Grüne
Branche von der Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann gemeldet werden durch den Betroffenen selbst, den behandelnden Arzt, die
Krankenkasse oder den Arbeitgeber. Einen Vordruck mit Ausfüllhinweisen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/formulare-und-dokumente zur Verfügung. Zudem gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.svlfg.de/faq-parkinson.
Neu: Rentenauskünfte digital abrufen
Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können nun auch über die Digitale Rentenübersicht abgerufen werden.
Mit wenigen Klicks gelangt man über die Internetseite www.rentenuebersicht.de zum Stand der eigenen Altersvorsorge. In dem Portal können sich alle diejenigen anmelden, die einen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion (eID) besitzen. Zusätzlich wird die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) für die Anmeldung benötigt.
Das digitale Angebot der Deutschen Rentenversicherung sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die persönliche Finanzplanung. Denn wer ausreichend fürs Alter vorsorgen will, muss gut informiert sein. Über das Portal können frühzeitig mögliche Lücken in der eigenen Altersvorsorge erkannt und gezielt geschlossen werden. Es bietet einen Überblick über die individuellen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüche - die drei Säulen, auf denen eine Altersvorsorge ruht, die den eigenen Lebensstandard sichert. Die Renten der LAK sind ein Teil davon.
Reha-Sport und Funktionstraining ohne Genehmigung starten
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) verzichtet ab dem 01.04.2026 auf die Genehmigung von Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Sie möchte damit ihren Versicherten den Zugang zu Rehabilitationssport und Funktionstraining vereinfachen. So reicht es künftig aus, die ärztliche Verordnung beim Leistungserbringer vorzulegen, und es kann direkt gestartet werden.
Wenn der Haus- oder Facharzt Reha-Sport oder Funktionstraining für erforderlich hält, stellt er eine Verordnung aus. Die Kosten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der LKK ab.
Reha-Sport stärkt vor allem die Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft. Funktionstraining soll körperliche Störungen beseitigen, Funktionen erhalten oder verbessern sowie Funktionsverluste einzelner Organe bzw. Körperteile hinauszögern.
Trainiert wird jeweils in Gruppen mit speziell ausgebildeten Übungsleitern. Die Teilnehmenden werden von ihnen auch angeleitet und motiviert, um die Übungen danach eigenverantwortlich weiter durchzuführen.