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Mitteilungsblatt Markt Wiesenttal
Ausgabe 7/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Landratsamt Forchheim

Neues KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ seit 1. Juli 2026

Die Energie-/Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass zum 01. Juli 2026 des neue KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) gestartet ist. Dieses KfW-Förderprodukt „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt den Umbau von beheizten Gewerbeimmobilien und anderen beheizten (Nichtwohn)Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, zu Wohnraum.

Antragsberechtigt sind alle Investoren, die Nichtwohngebäude und Nichtwohnflächen, die unter das Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) fallen, umbauen möchten. So z. B. Privatpersonen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Wohneigentümergemeinschaften, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten, Verbände, soziale Organisationen, Vereine, Eigenbetriebe, usw. Auch kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände gehören unter den Voraussetzungen der beihilfenrechtlichen Rechtsgrundlage der De-minimis-Verordnung zum Kreis der Antragsberechtigten. Der Zuschuss ist von allen Investoren direkt bei der KfW unter www.kfw.de/266 zu beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Die neu zu schaffenden Wohneinheiten müssen mindestens auf das energetische Niveau Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EH Denkmal EE) saniert werden. Von der Auflage der Erreichung der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) sind Gebäude ausgenommen,

  • die bereits bei Antragstellung über einen 65 Prozent -EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65 Prozent -EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügen oder
  • bei denen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.

Die geförderte Wohneinheit muss nach Abschluss des Vorhabens insgesamt für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

30 Prozent Zuschuss

Für jede durch Umbau entstehende Wohneinheit wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit gewährt.

Die Zuschusshöhe wird durch die EU-beihilfenrechtlichen Vorgaben der De-minimis Verordnung begrenzt. Förderfähig im Rahmen dieses KfW-Programms „Gewerbe zu Wohnen“ sind die Umbaukosten, nicht aber die energetischen Sanierungskosten.

Hinsichtlich der Kosten für die energetische Sanierung ist „Gewerbe zu Wohnen“ mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wie z. B. der Förderung für energetische Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de/beg), der KfW-Heizungsförderung (Zuschuss, vgl.www.kfw.de/458) oder der systemischen KfW-Förderung auf Effizienzhausniveau (Kredit mit Tilgungszuschuss, vgl. www.kfw.de/261) kombinierbar.

Der Beginn des Vorhabens vor Erteilung der Zusage der KfW ist förderschädlich. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die der Ausführung des Umbauvorhabens zuzurechnen sind. Der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage der KfW ist nicht förderschädlich.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ finden Sie unter www.kfw.de/266.