Liebe Hundehalterinnen, liebe Hundehalter!
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:
Die Verschmutzungen durch Hundekot auf Gehwegen, Grünanlagen und Wanderwegen usw. im gesamten Gemeindegebiet verärgern viele Bürger. Auf Grund dessen gehen ständig Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung ein.
Hundeexkremente sind zwar nicht die schlimmste Form der Umweltverschmutzung, aber eine der auffälligsten und ärgerlichsten - spätestens wenn sie am Schuh kleben.
Auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, führen die Hinterlassenschaften der Hunde zu großen Problemen, da hier in der Regel Futter für Tiere gewonnen wird. Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten zu betreten (Art. 30 Abs. 1 S. 1 BayNatSchG). Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot als Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG geahndet werden.
Deshalb bitte …
Beseitigen Sie den Kot ihres Hundes, wenn er sich auf öffentlichen Straßen und Grünflächen, Plätzen, Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen und auf Nachbars Grundstück löst. Kurzum, Hundekot sollte grundsätzlich immer beseitigt werden. Hierzu können Sie sich zum Aufnahme des Hundekots zahlreicher im Fachhandel angebotener Hilfsmittel bedienen. Bei kleineren Hunden reicht oftmals schon ein Papiertaschentuch, bei größeren Hunden hat der Hundehalter die Möglichkeit, sich eines Reinigungssets oder speziellen Hundekottüten zu bedienen. Der Hundekot kann danach über die Mülltonne entsorgt werden.
Es wurden bereits mehrere Beutelspender zur Hundekotentsorgung aufgestellt. Wir bitten alle Hundebesitzer diese zu nutzen und hiermit allen Bürgern und Besuchern einen „barrierefreien“ Spaziergang zu ermöglichen.