Auch dieses Jahr gibt es wieder Behinderungen der Müllabfuhr durch in das Lichtraumprofil und Verkehrsraum hängende Äste von Bäumen und Hecken.
Die Anlieger werden aufgefordert, den Rückschnitt soweit notwendig, durchzuführen, dies zu überwachen und falls notwendig, Ersatzvornahme zu leisten.
| Wegen: | |
| - | Schäden an den Müllfahrzeugen (Spiegel, Antennen, Kratzer) |
| - | Verletzungen des Personals |
| - | Gefährdungen des Verkehrs durch fehlende Sicht |
kann die Müllabfuhr in Zukunft solche Straßen nicht mehr anfahren.
Von Aufwuchs (Äste, Hecken usw.) freihalten
Höhe = 4,50 m über Fahrbahn und Gehweg
Breite = Bis zur Grundstücksgrenze (Zaun usw.)
über dem Gehweg auch bis zu einer Höhe von 4,50 m freihalten, wenn Gehweg wegen schmaler Fahrbahn von der Müllabfuhr befahren werden muss, sonst gilt über dem Gehweg H = 2,5 m
Lichtraumprofil Straße und Gehweg:
Straße: Höhe 4,50 m, Breite Fahrbahnbreite + 2 x 0,75 m
Gehweg: Höhe 2,50 m, Breite Gehwegbreite – 0,75 m
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Grundstücksbesitzer sind verpflichtet die in das Lichtraumprofil hineinragenden Äste und Hecken regelmäßig zurückzuschneiden. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für Feld- und Waldwege. Regelmäßig werden Landmaschinen durch Äste beschädigt oder der Boden angrenzender Grundstücke wird durch ein Ausweichen sehr in Mitleidenschaft gezogen.
Wir bitte Sie deshalb ausdrücklich nochmal darum das Lichtraumprofil auch bei Feld- und Waldwegen einzuhalten um sich selbst vor Schäden und Ansprüchen Dritter zu schützen.
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