Der Gutachterausschuss für den Landkreis Bad Kissingen hat nach § 196 BauGB die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt und in seiner Sitzung am 25.03.2026 beschlossen.
Die neuen Bodenrichtwertkarten (Stand: 01.01.2026) können bis zum 01.08.2026 während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeinde Nüdlingen, Kissinger Straße 1, Zi. Nr. 2, eingesehen werden.
Auch über den o. g. Zeitraum hinaus sind die Bodenrichtwerte auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen kostenfrei einsehbar.
Das Landratsamt Bad Kissingen erteilt auf Anfrage kostenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte.