Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Nüdlingen gesetzlich dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen jährlich zu überprüfen. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die Friedhofsbesucher als auch für auf dem Friedhof Beschäftigte zu gewährleisten.
Ursache für die fehlende Standfestigkeit kann eine mangelnde bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs verlorengeht. Vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen werden die Grabmale voraussichtlich im Zeitraum vom 27. Juli bis 31. August 2026 durch die Firma „Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR“, 35435 Wettenberg, gemäß den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien mittels eines geeichten Standsicherheits-Prüfgeräts überprüft. Es findet keine Rüttelprobe statt. Beschädigungen der Grabmäler sind ausgeschlossen. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss dem durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, haftet.
Wir möchten Sie daher bitten, sich bei etwaigen Auffälligkeiten stets zeitnah um die Behebung entsprechender Mängel zu kümmern – ggfs. auch durch die Beauftragung eines Fachbetriebs.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Nüdlingen, im Juli 2026