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Helmstadt
Ausgabe 4/2026
Informationen der Gemeinde Holzkirchen
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Gemeinde

Liebe Hundehalter,

die meisten Mitbürger stört es nicht, dass Sie einen Hund halten. Es gibt schließlich gute Gründe dafür, einen Vierbeiner an seiner Seite zu wissen. Aber die Hundehaltung soll nicht zum Ärgernis für Andere werden. Und das geschieht in letzter Zeit wieder verstärkt. Denn oftmals hinterlassen Hunde auf Gehwegen, Spielplätzen, in Grünanlagen oder auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Hundekot und manche unter den Hundehaltern, schauen darüber hinweg und gehen weiter.

Hundekot ist ein Nährboden für Parasiten wie z.B. den Hundebandwurm. Wird der Hundekot nicht sofort vom aufmerksamen Hundehalter beseitigt, so besteht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten, dies sogar bis in die Wohnungen.

Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb alle Hundebesitzer, zukünftig verstärkt dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften ihres Hundes in öffentlichen Anlagen sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen nicht liegen gelassen werden.

Bitte begleiten Sie daher Ihren Hund und halten Sie ihn davon ab, sein „Geschäft" auf öffentlichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erledigen. Die Hygiene und der Schutz vor allem unserer Kinder hat Vorrang vor der Hundehaltung.

Erziehen Sie Ihren Hund dazu, sein „Geschäft" auf Ihrem eigenen Grundstück zu verrichten. Hier ist auch die „Entsorgung" der Hinterlassenschaften für Sie problemloser. Es kann nicht sein, dass Hunde ihr „Geschäft" auf fremden Grundstücken erledigen, damit der Hundekot nicht auf dem eigenen Grundstück liegt. Hundebesitzer finden es sicherlich auch nicht richtig, wenn fremde Hunde das „Geschäft" auf Ihrem Grundstück erledigen.

Auch für die Gemeindearbeiter ist es eine Zumutung, öffentliche Grundstücke, insbesondere mit Hundeexkrementen durchsetztes Straßenbegleitgrün zu mähen oder zu reinigen. Aber auch Privatpersonen und Landwirte haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke häufig mit der Rücksichtslosigkeit so mancher Hundebesitzer schon Erfahrungen gemacht und müssen die Hinterlassenschaften von Hunden immer wieder beseitigen.

Immer wieder wird durch Hundebesitzer nach der Aufstellung von Kotbeuteln gefragt, schließlich wird ja Hundesteuer gezahlt. Hierzu ist festzustellen, dass die Hundehaltung ein rein privates Vergnügen darstellt und es keine Veranlassung gibt, die Allgemeinheit damit zu belasten. Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Abgabe. Sie ist eine sogenannte Aufwandssteuer und knüpft an den persönlichen Aufwand für die Hundehaltung an. Ihr Zweck ist nicht die Finanzierung hundespezifischer Leistungen, sondern sie fließt in den allgemeinen Haushalt. Auch andere Steuerzahler erhalten keine direkten Gegenleistungen für ihre Abgaben. Würde man bei Hundehaltern eine Ausnahme hiervon machen, würde dies zu einer Ungleichbehandlung führen.

Die Gemeinde appelliert daher an alle Hundebesitzer, ihrer Verantwortung nachzukommen und durch umsichtiges Verhalten zu einem sauberen und lebenswerten Ortsbild beizutragen.