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Helmstadt
Ausgabe 4/2026
Informationen der Gemeinde Holzkirchen
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Gemeinderat

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.09.2025 wurde unter TOP 10 das Angebot zur Drehzahlregelung der Brunnenpumpe als Grundlage für einen schonenden Brunnenbetrieb und zur Sicherstellung der Wirksamkeit der UV-Desinfektion bekanntgegeben und im nicht öffentlichen Teil der gleichen Sitzung vergeben. Am 25.09.2025 erfolgte die formelle Beauftragung. Seitens der beauftragten Firma wurde am 03.11.2025 mitgeteilt, dass der Wareneingang in der 49. KW erwartet wird und der Einbau in der 3. KW 2026 erfolgen soll, so dass möglicher Nachtsteuerungsbedarf ad-hoc erledigt werden kann und kein Verzug durch die Weihnachtsfeiertage zu befürchten ist. Die Inbetriebnahme erfolgte am 19.01.2026. Die mikrobiologische Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung 01/2026 war unauffällig, so dass am 09.02.2026 beim Gesundheitsamt ein Antrag auf Entlassung aus der vorherrschenden Chlorungsanordnung gestellt worden ist (diese wurde gem. Reduzierungskonzept bis zum Einbau auf ein Mindestmaß zurückgefahren). Diesem Antrag wurde mit Mail vom 12.02.2026 mit dem Hinweis entsprochen, die Trübungsparameter stets zu beachten, regelmäßig zu überwachen und zu dokumentieren. Eine Begehung der Wasserversorgungsanlage durch das Gesundheitsamt wurde auf den 12.03.2026 terminiert. Ferner wurde eine weitere Beprobung angeordnet, welche am 19.02.2026 durchgeführt wurde. Zur Überwachung der Trübungsmessung wurde am 24.02.2026 mit der Firma Bürkert ein entsprechender Wartungsvertrag geschlossen.

Im Amtsblatt vom 26.03.2025 wurde die RZWas 2025 veröffentlicht, welche zum 01.04.2025 in Kraft getreten ist. Da hierbei eine höhere Förderung im Vergleich zur RZWas 2021 erzielt werden könnte, wurde am 21.03.2025 ein Antrag auf Prüfung einer Möglichkeit zur Überführung an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg gestellt. In die Prüfung möglicher Varianten musste das Umweltministerium mit eingebunden werden, so dass erst am 10.06.2025 eine Antwort einging, bei der weitere Prüfschritte in Verbindung mit dem Markt Remlingen als beteiligte Kommune eingeleitet werden mussten. Am 22.08.2025 wurde durch das WWA mitgeteilt, dass eine Variantenprüfung mit den zuständigen Vorgesetzten im Haus unter Einbindung des Ministeriums erfolgen müsste, so dass frühestens im Oktober 2025 mit einer Entscheidung zu rechnen sei – wobei die Erfolgsaussichten als äußerst gering bewertet wurden. Bürgermeister Bachmann hat daraufhin entschieden, zur Ursprungsvariante zurückzukehren, um den Ausführungszeitraum hinsichtlich des bestehenden Förderbescheids nicht zu gefährden und weiteren Zeitverzug zu vermeiden. Zur Konkretisierung der weiteren Vorgehensweise wurde mit dem Ing.-Büro Arz am 30.09.2025 ein Termin vereinbart. Hierbei wurde abschließend die Variante „Greußenheim“ verworfen und die Ursprungsvariante fixiert. Am 30.10.2025 wurde als Grundlage für das weitere Vorgehen das Grundstücksverzeichnis vorgelegt. Für die notarielle Beurkundung waren noch die entsprechenden Lagepläne ausständig. Diese wurden am 04.11.2025 übermittelt. Anfang Dezember wurden diese final korrigiert, so dass hinsichtlich des notwendigen Baufeldes mit den Bewirtschaftern in Kontakt getreten werden konnte. Am 19.12.2025 ging ein entsprechendes Anschreiben an die Bewirtschafter mit der Bitte um Rückantwort bis zum 31.01.2026. Darauf aufbauend sind die Grundstückseigentümer, welche mit Grunddienstbarkeiten betroffen sind, am 25.02.2026 angeschrieben worden (Eingang der notariellen Urkundenentwürfe 23.02.2026). Die Rückantwort hierzu wurde auf den 13.03.2026 terminiert.

Der aktuelle Sachstand wurde telefonisch am 02.03.2026 dem Ing.-Büro Arz mitgeteilt. Der weitere Ablauf wurde durch das Ing.-Büro skizziert: Leitungsbau Abschnitt I (Uettingen – Holzmühle) bis Herbst 2026, Abschnitt II (Holzmühle – Hochbehälter Holzkirchen) bis Frühjahr 2027 und im Anschluss Abschnitt III (Holzmühle – Hochbehälter Remlingen). Nähere Informationen folgen in der öffentlichen GR-Sitzung am 31.03.2026.

Der detaillierte Zeitplan und weitere Ablauf wird in Form einer Bürgerversammlung vorgestellt, sobald das beauftragte Ingenieurbüro alle Varianten berechnet hat und eine entsprechende Bewertung vorgenommen wurde.