Neuer Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler: Familien sollen Bedarf ans Landratsamt melden
Ab dem 1. August 2026 haben Grundschulkinder in ganz Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung. Dieser richtet sich zunächst an Erstklässlerinnen und Erstklässler und wird in den kommenden Jahren auf die zweite bis vierte Jahrgangsstufe ausgeweitet.
Familien im Landkreis Würzburg mit Kindern, die im September 2026 eingeschult werden, sind aufgerufen, ihren Bedarf zu melden. Erziehungsberechtigte sollen zu diesem Zweck bis zum 30. April 2026 eine kurze Umfrage des Amtes für Jugend und Familie am Landratsamt Würzburg beantworten. Dabei wird abgefragt, ob ein genereller Bedarf für die Ganztagsbetreuung besteht und ob eine Betreuung auch während der Ferienzeiten benötigt wird. Die Angaben sind unverbindlich und sollen der besseren Planung der Angebote dienen. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in den jeweiligen Gemeinden.
Alle notwendigen Informationen können über folgenden Link sicher an das Landratsamt Würzburg übermittelt werden: https://easy-feedback.de/umfrage/2101969/FULR1u7
Information zur Bedarfsmitteilung im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027
Liebe Eltern,
Ihr Kind wird im September 2026 in einer Grundschule im Landkreis Würzburg eingeschult. Nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), welches zum 01.08.2026 in Kraft tritt, hat Ihr Kind damit ab dem kommenden Schuljahresbeginn einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Anspruch besteht sowohl während der Schulzeiten als auch in den Ferien mit Ausnahme von 20 Schließtagen. Der Rechtsanspruch richtet sich zunächst ausschließlich an die Kinder der ersten Klasse und wird erst in den kommenden Jahren auf die 2. bis 4. Jahrgangsstufe ausgeweitet.
Um von diesem Rechtsanspruch Gebrauch zu machen, ist es erforderlich, dass Sie den voraussichtlichen Bedarf an Ganztagsbetreuung (Schulzeit und Ferienzeit) rechtzeitig an den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übermitteln. Sofern Sie im Landkreis Würzburg wohnhaft sind, ist das das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg.
Bitte teilen Sie uns Ihren voraussichtlichen Betreuungsbedarf für das Schuljahr 2026/2027 einschließlich der Sommerferien 2027 bis spätestens 30.04.2026 über den folgenden Link https://easy-feedback.de/umfrage/2101969/FULR1u7 oder über den nebenstehenden QR- Code mit.
Bitte beachten:
Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen lediglich der organisatorischen und überörtlichen Planung der Verwaltung des Landkreises Würzburg. Eine verbindliche Anmeldung für Betreuungsangebote ist zusätzlich erforderlich und erfolgt vor Ort bei dem jeweiligen Träger oder Ihrer Gemeinde.