Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufforderung an die Personenberechtigten zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch (002).odt

Werte Personensorgeberechtigte,

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind / Ihre schulpflichtig werdenden Kinder an der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.

(Das betrifft die Kinder aus Allstedt, Einsdorf, Einzingen, Katharinenrieth, Klosternaundorf, Mittelhausen, Niederröblingen, Nienstedt, Wolferstedt und Winkel.)

Schulpflichtig für das Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes aus amtsärztlicher Sicht den Status der körperlichen, geistigen, sozialen und emotionalen Gesundheit des Kindes festgestellt hat, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.

Die Anmeldung erfolgt am 01.02.2023 um 18.00 Uhr in der Grundschule Allstedt im Rahmen einer 1. Elternversammlung.

Bei Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und evtl. der Sorgerechtsbescheid mitzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Reger
Schulleiterin