Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.01.2025 das Wahlergebnis der Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Liedersdorf der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt 12.01.2025 wie folgt ermittelt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 215 |
| Zahl der Wähler: | 81 |
| Zahl der ungültigen Stimmzettel: | 0 |
| Zahl der gültigen Stimmzettel: | 81 |
| Zahl der gültigen Stimmen: | 242 |
| Zahl der zu vergebenden Sitze: | 2 |
| Nr. | Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag | Stimmen | Sitze |
| 1 | Freie Bürger Mitteldeutschland | 39 | 0 |
| 2 | Einzelbewerber Ottilie | 56 | 0 |
| 3 | Einzelbewerber Kramer | 147 | 1 |
Folgende Bewerber haben nach der Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten:
Im Wahlbereich: Liedersdorf
| Familienname und Vorname | Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag | Stimmen |
| Kramer, Helge | Einzelbewerber Kramer | 147 |
Gem. § 39 Abs. 6 KWG bleibt ein Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.
Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, Jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter unter der Anschrift:
Stadt Allstedt
Wahlamt
Forststraße 9
06542 Allstedt
binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.
Allstedt, den 13.01.2025
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.01.2025 das Wahlergebnis der Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Wolferstedt der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt am 12.01.2025 wie folgt ermittelt:
Zahl der Wahlberechtigten: — 532
Zahl der Wähler: — 177
Zahl der ungültigen Stimmzettel: — 6
Zahl der gültigen Stimmzettel: — 171
Zahl der gültigen Stimmen: — 513
Zahl der zu vergebenden Sitze: — 3
| Nr. | Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag | Stimmen | Sitze |
| 1 | Wählergruppe Vereine Rohnetal | 165 | 1 |
| 2 | Einzelbewerber Fritsch | 227 | 1 |
| 3 | Einzelbewerber Werner | 121 | 1 |
Folgende Bewerber haben nach der Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten:
Im Wahlbereich: Wolferstedt
| Familienname und Vorname | Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag | Stimmen |
| Voß, Ronald | Vereine – Rohnetal | 165 |
| Fritsch, Andreas | Einzelbewerber Fritsch | 227 |
| Werner, Michael | Einzelbewerber Werner | 121 |
Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, Jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter unter der Anschrift:
Stadt Allstedt
Wahlamt
Forststraße 9
06542 Allstedt
binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.
Allstedt, den 13.01.2025