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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Überarbeitung der Verordnungen der vor 1990 ausgewiesenen Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt

Das Landesverwaltungsamt hat die Verordnung der vor 1990 ausgewiesenen Naturschutzgebiete überarbeitet.

Der Entwurf zur ersten Änderung der Verordnung des Naturschutzgebietes wird in der Zeit

vom 21.09.2023 bis 23.10.2023

während den Sprechzeiten im Ordnungsamt der Stadt Allstedt in den Diensträumen Forststraße 9, Haus 2, Zimmer 15 in 06542 Allstedt

Sprechzeiten des Verwaltungsamtes der Stadt Allstedt

Dienstag

9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie

bei der oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt Halle Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale),

Montag bis Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

sowie

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausliegen.

Während dieser Sprechzeiten können bei diesen Stellen Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

In diesem Zeitraum werden parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung alle Verordnungsdokumente einschließlich der dazugehörigen Karten online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ bereitgestellt.

Zudem besteht die Möglichkeit mit diesem Service, auch die Stellungnahmen online einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, Vornamen und die genaue Anschrift der natürlichen Person enthalten. Bei juristischen Personen, Verbänden und anderen Vereinigungen sowie Unternehmen sind der Name, die Bezeichnung und der Vertretungsbefugte (zum Beispiel Geschäftsführer) anzuführen. Beziehen sich die Stellungnahmen auf Grundstücke sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten sein.

Bis zum 14. November 2023 können Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht werden.

Richter
Bürgermeister