Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Forststraße 9
06542 Allstedt
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Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG LSA) vom 09.10.1992 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, in der jeweils aktuellen Fassung:
Der durch die Stadt Allstedt mit Datum vom 12.09.2025 erlassene Bußgeldbescheid gegen Frau Antje Menzel, letzte bekannt Meldeanschrift in 77836 Lichtenau, Hanauerstraße 36, konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist.
Daher erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung dieses Bußgeldbescheides, welcher bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 (Zimmer 13) in 06542 Allstedt während der Sprechzeiten eingesehen werden kann.
Hinweise:
Die öffentliche Zustellung gilt mit dem Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung des aufgeführten Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Auf die im Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.
Allstedt, den 15.09.2025