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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Halle (Saale), 31.08.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Weißenschirmbach FL

Verf.-Nr.:

611-46 SK0232

Landkreis:

Saalekreis

I. Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

(1) In dem o. g. Verfahren werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes, die mit dem Einleitungsbeschluss vom 19.09.2019 und den Änderungsbeschlüssen einbezogen wurden, nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) jeweils in der aktuell gültigen Fassung, festgestellt.

Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.

(2) Aufgrund von erhobenen und begründeten Einwendungen bzw. von Amts wegen wurde nach der Überprüfung durch die Flurbereinigungsbehörde die Bewertung der nachstehenden Flurstücke ganz oder teilweise geändert.

Gemarkung -

Flur

Flurstück

offengelegte

Wertermittlung

geänderte

Wertermittlung

Nutzungsart u. Wertklasse

Fläche (m²)

Nutzungsart u. Wertklasse

Fläche (m²)

Grockstädt - 6

25

A25

756

A25

328

A60

203

A60

211

A63

16

A66

566

A66

558

V15

428

Vitzenburg - 1

72

-

250

V15

250

Vitzenburg - 1

5

A25

2.844

A26

2.844

Weißenschirmbach - 9

80

A69

301

A48

301

A81

448

A57

448

Weißenschirmbach - 9

247

A73

212

A48

187

A81

296

A57

321

Bewertung einer zusammenhängenden Fläche als Grünland aus nachfolgend benannten Flurstücken bzw. Flurstücksteilen:

Grockstädt - 1

293/41

OE10

148

GR42

148

257/38

A59

23

GR42

23

258/39

A59

78

GR42

77

A62

150

A62

151

289/38

A84

1.664

GR42

1.664

292/40

A84

1.409

GR42

1.557

OE10

168

Bei den nachfolgend benannten Flurstücken wurde in der Karte (Blatt 3) eine Wertklassengrenze zwischen zwei gleichen Wertklassen (jeweils A81) entfernt:

Grockstädt - 7

6/1; 39/1; 41/1; 43/1; 45/1; 47; 119/48; 120/48; 49; 50

Die Wertklassengrenze zwischen H10 und GF1 wurde bei nachfolgend benannten Flurstücken auf die Flurstücksgrenze gelegt (Blatt 6):

Weißenschirmbach - 8

1/6; 1/8; 1/9; 1/10; 1/11

(3) Die übrigen Einwendungen werden als unbegründet zurückgewiesen.

II. Gründe

(1) Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG bewertet worden.

(2) Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung haben in der Zeit vom 13.04.2026 bis 24.04.2026 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale), Zimmer 307 und vom 13.04.2026 bis 24.04.2026 in der Stadt Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt zur Einsichtnahme für die Beteiligten des Flurbereinigungsgebiets ausgelegen.

(3) Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 21.04.2026 stattgefunden. An diesem Termin war Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse vorzubringen. Solche Einwendungen wurden zum Termin nicht vorgebracht.

(4) Die begründeten Einwendungen wurden durch Änderung der Wertermittlungsergebnisse (siehe zu I.) behoben.

(5) Den übrigen Einwendungen kann nicht abgeholfen werden. Die Beanstandungen an den Wertermittlungsergebnissen haben sich bei der Nachprüfung als unzutreffend erwiesen.

(6) Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.

 — 

Im Auftrag

Hartig  — (DS)
IV. Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/datenschutz/

Alternativ können Sie auch das ALFF Süd zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels

Telefon:

+49 3443280-0

E-Mail:

Poststelle-ALFF-Sued@alff.sachsen-anhalt.de

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:

E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Sued@alff.sachsen-anhalt.de