Der Stadtrat der Stadt Allstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.09.2026 mit Beschluss-Nr. 228-21/2026 die Widmung des Flurstücks 354/46, Flur 4 in der Gemarkung Beyernaumburg wie folgt beschlossen:
Der Stadtrat beschließt das Grundstück im OT Beyernaumburg, Flur 4, Flurstück 354/46 mit einer Größe von 2.515 m² als Festplatz zu widmen.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Jedermann kann den Beschluss 228-21/2026 bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 - Haus 2 in 06542 Allstedt, während der Sprechzeiten einsehen.
Rechtsmittel
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9, 06542 Allstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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Allstedt, den 24.09.2026