Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gebührenordnung für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

§ 1

Für die Nutzung des Sommerbades der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den nachfolgenden Gebühren, die Bestandteile dieser Gebührenordnung sind. Die Gebühren sind im Voraus zu zahlen (Ausnahmen betreffen in Anlage 1 -II + III-dafür erhält der Benutzer eine Rechnung)

§ 2

(1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des Entgelts Einlass zu dem Bad.

(2) Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

(3) Tageskarten gelten am Tage der Ausgabe und berechtigen beliebig oft zum Betreten des Bades.

(4) Einzelkarten gelten am Tage der Ausgabe und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades.

(5) Familienkarten gelten am Tag der Ausgabe. Diese sind gültig für zwei Erziehungsberechtigte mit max. zwei Kindern und berechtigen beliebig oft zum Betreten des Bades.

(6) Zehnerkartenabschnitte gelten jeweils für den Tag der Entwertung und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades. Zehnerkartenabschnitte, die in der laufenden Saison nicht entwertet wurden, haben auch in der folgenden Badesaison noch Gültigkeit. (oder siehe Anlage 1)

(7) Abendkarten gelten am Tage der Ausgabe zwei Stunden vor Schließung des Bades und berechtigen nur zum einmaligen Betreten.

(8) Gezahlte Gebühren werden nicht zurückgegeben. Das auf verlorene, nicht ausgenutzte oder nicht voll ausgenutzte Eintrittskarten gezahlte Gebühr wird nicht erstattet.

(9) Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt der Erwerber die Anerkennung der Badeordnung für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt.

(10) Wer das Bad ohne den Nachweis einer gültigen Eintrittskarte benutzt, hat auf Verlangen des Betreibers ein Bußgeld in Höhe von 50,- € zu entrichten.

§ 3

Wird ein Badegast wegen Verstoßes gegen die Badeordnung oder aus sonstigem wichtigen Grund des Bades verwiesen, wird die gezahlte Gebühr nicht erstattet.

§ 4

(1) Ermäßigte Karten werden ausgegeben an:

a.

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis zu 50 % ermäßigt (amtlich zuerkannter Begleiter ebenso 50% Ermäßigung)

b.

ebenso 50% Ermäßigung für Schüler (ab 16 Jahren) und Studenten

c.

ebenso 50% Ermäßigung für Mitglieder der Jugend- und Kinderfeuerwehr

§ 5

Nutzungsgebühren für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt:

werden in der Anlage 1 geregelt und ist Bestandteil dieser Gebührenordnung.

§ 6

Sprachliche Gleichstellung:

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Gebührenordnung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.

§ 7

Die Gebührenordnung tritt mit Beschlussfassung des Stadtrates am 05.04.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 28.04.2014 außer Kraft.

Anlage 1

Nutzungsgebühren für das kommunale Freibad der Stadt Allstedt

I. Eintrittsgebühren

1.

Tageskarte

Erwachsene

5,00 €

Kinder (bis 16 Jahre)

2,50 €

2.

Einzelkarte

Erwachsene

4,00 €

Kinder (bis 16 Jahre)

2,00 €

3.

Abendkarte

Erwachsene

2,00 €

Kinder (bis 16 Jahre)

1,00 €

4.

Familienkarte max. 2 Erwachsene und 2 Kinder

10,00 €

5.

10-ner Karte (Einzelkarten)

Erwachsene

32,00 €

Kinder (bis 16 Jahre)

16,00 €

6.

10-ner Karte (Tageskarten)

Erwachsene

42,00 €

Kinder (bis 16 Jahre)

21,00 €

7.

Besucherkarte

(gilt nur für Terrasse)

1,00 €

8.

Benutzung der Warmwasserduschen

3,00 €

Behinderte mit Schwerbeschädigtenausweis sind zu 50% ermäßigt, gleiches gilt für die Betreuer, sowie für Schüler (ab 16 Jahren) und Studenten mit gültigem Schüler-/Studentenausweis und Mitgliedern der Jugend- und Kinderfeuerwehr.

II. Gebühren für Leistungen

Schwimmunterricht je ½ Stunde

15,00 €

Schwimmkurs (ab 2 Personen) 10 Einheiten je ½ Stunde

100,00 €

1.

Schwimmstufen

Seepferdchen

5,00 €

Frosch, Seeräuber, Ente, Delphin

5,00 €

Dt. Schwimmpass

5,00 €

Schwimmprüfung für Dt. Schwimmpass bronze

10,00 €

Schwimmprüfung für Dt. Schwimmpass silber

10,00 €

III. Standplätze und ähnliches

1.

Miete je Standplatz je Zelt und Tag (10 qm und Tag)

Miete je Standplatz je Zelt und Tag (20 qm und Tag)

2.

Jugendcamp pro Person inkl. Badeintritt und Duschen pro Tag

3.

Abendveranstaltungen (von 19.00 Uhr bis max. nächsten Tag 9.00 Uhr

Zusätzlich werden BK-Kosten pro verkaufter Karte erhoben

Alle Gebühren verstehen sich inklusive Steuern.

Stellvertretende Bürgermeisterin