Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse SR 25.09.2023

Beschluss-Nr.: 302-39/2023

Stellenausschreibung für die Direktwahl der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin/ Bürgermeister)

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat möge den in der Anlage befindlichen Text der Stellenausschreibung für die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten und das Ende der Einreichungsfrist, den 04.12.2023, 18.00 Uhr für die Bewerbungen um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten beschließen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 303-39/2023

Satzung der Stadt Allstedt zur Nutzung kommunaler Sportstätten

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat stimmt der in der Anlage vorliegenden Satzung der Stadt Allstedt zur Nutzung kommunaler Sportstätten zu.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 304-39/2023

Städtepartnerschaftsvertrag zwischen der Stadt Allstedt und der Stadt Vrbove 2023 bis 2028

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt den Städtepartnerschaftsvertrag zwischen der Stadt Allstedt und der Stadt Vrbove für die Jahre 2023 bis 2028.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 305-39/2023

Strukturwandel Entwicklung Gewerbegebiet Schachtanlage Nienstedt A38

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

(1) Die Stadt Allstedt beteiligt sich mit dem Projekt „Entwicklung Gewerbegebiet Schachtanlage Nienstedt A38“ im Strukturwandel. Das Projekt ist als Nachrückerprojekt im Rahmen des Strukturwandels vorgesehen.

(2) Das Projekt ist nach Rücksprache mit der Landesentwicklung Sachsen-Anhalt noch erweitert worden, da erhöhte Anfragen nach Entwicklungsflächen an potentiellen Gewerbestandorten vorliegen. Der Standort wird als recht günstig angesehen und wird vermittelt.

(3) In einem zu beschließenden weiteren Teil werden die Finanzierung, auf Grundlage der zugewiesenen Fördermittelstrategie und Richtlinie abgewogen bzw. Interessenten die Entwicklung der Fläche angeboten.

(4) Der Bürgermeister wird beauftragt, das Projekt in der Entwicklung und möglichen Kommerzialisierung zu begleiten. Der weitere Teil ist für den Stadtrat nach Sachlage vorzubereiten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 306-39/2023

energetische Sanierung Sportstätten (Sportlerheim und Turnhalle) Wolferstedt im Rahmen der Förderung "Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat stimmt der Maßnahme energetische Sanierung und der dafür erforderlichen Beantragung von Fördermitteln zu.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 307-39/2023

Antrag der Fraktion WG FFw Allstedt zur Ertüchtigung des Müntzerwegs

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01. Die Stadt Allstedt wird den touristischen Rundweg (Thomas-Müntzer-Weg) nebst Nebenanlagen ertüchtigen, um die Attraktivität nachhaltig zu verbessern.

02. Die Gesamtmaßnahme umfasst die folgenden Teilprojekte:

  • barrierearmer Ausbau des Verbindungswegs Goetheweg - Schloss
  • Herstellung angemessener Parkmöglichkeiten in der Nähe des Schlosses
  • Überdachung des Kirchenschiffs der St. Wigbertikirche und Installation einer multimedialen Inszenierung (deutsche Predigt von Müntzer sowie deutsche Choräle)
  • Ertüchtigung des Ratskellers sowie Installation einer multimedialen Inszenierung (24.07.1524 - Allstedter Bund)

03. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittelanträge für die Gesamtmaßnahme zu stellen. Soweit eine Aufsplittung auf Teilprojekte aufgrund der Förderrichtlinien notwendig ist, sind die Teilprojekte getrennt zu beantragen. Um die Investitionen ab 2024 umsetzen zu können, sind die Fristvorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.

04. Die Umsetzung dieser Gesamtmaßnahme bzw. der Teilprojekte erfolgt nur, soweit Fördermittel gewährt werden und die Haushaltslage die Finanzierung der Eigenanteile zulässt.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 308-39/2023

16. Änderung der Anlage zu § 4 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Die Änderung der Höhe der Kostenbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in Holdenstedt, Kita Märchenwelt e.V. für das Jahr 2023 gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen wird beschlossen.

02 Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 309-39/2023

Festsetzung der OD-Grenzen der Stadt Allstedt OT Niederröblingen im Zuge der L 219 OD Richtung Allstedt

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Ortsdurchfahrtsgrenze wird, wie im anliegenden Plan vorgeschlagen,

zugestimmt.

02 Der Bürgermeister wird ermächtigt den Änderungsantrag beim LSBB zu stellen und die OD-Vereinbarung zu unterzeichnen.

03 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 310-39/2023

Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Niederröblingen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Kamerad Mathias Polte wird ab dem 25.09.2023 als Ortswehrleiter der FFW Niederröblingen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 311-39/2023

Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Sotterhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Kamerad Florian Lohse wird ab dem 25.09.2023 als Ortswehrleiter der FFW Sotterhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 312-39/2023

Berufung des stellv. Ortswehrleiters der FFW Sotterhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Kamerad Detlef Hornickel wird ab dem 25.09.2023 als stellv. Ortswehrleiter der FFW Sotterhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 313-39/2023

Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung nach erfolgter Erneuerung der Verkehrsanlage im OT Katharinenrieth, im Abschnitt Katharienenrieth Nr. 6 bis 32, Straße entlang Helmedamm

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

03

04 Die Abschnittsbildung und Aufwandspaltung gem. § 3 (2) und § 6 (4) Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Allstedt.

05 Die Abschnittsbildung erfolgt für den OT Katharinenrieth Straße am Helmedamm von Haus NR. 6 bis 32.

06 Die Aufwandspaltung erfolgt für den Ausbau der Fahrbahn, des Gehweges und der Straßenentwässerung

07 Der Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Verkehrsanlage (Anlage 1) wird gesondert erhoben.

08 Die Verwaltung prüft die Erstattungsansprüche nach § 18 a KAG-LSA.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 314-39/2023

Personalangelegenheiten

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 315-39/2023

Personalangelegenheiten

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 316-39/2023

Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG - finanzielle Beteiligung der Stadt Allstedt am Ertrag der WEA Mittelhausen

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Dem vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG für die WEA in der Gemarkung Mittelhausen wird zugestimmt.

02 Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichen.

02

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 317-39/2023

Kreditaufnahme für die Maßnahme Sommerbad Allstedt 1. und 2. BA, „Sanierung Liedersdorfer Straße“ Beyernaumburg, Stadtweg Holdenstedt und Umschuldung Altkredit (aus 2013)

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 318-39/2023

Verkauf Grundstück Allstedt

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

03

01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Flurstückes in der Gemarkung Allstedt zu.

02 Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der Erwerber.

03 Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn René Groß, dienstansässig bei der Stadt Allstedt in 06542 Allstedt, Forststraße 9 die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung zu vertreten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 319-39/2023

Ankauf Flurstück Niederröblingen

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Stadtrat stimmt dem Ankauf einer Teilfläche in Niederröblingen zu.

02 Die Kosten der Vermessung, des Vertrages und seiner Durchführung trägt die Stadt Allstedt.

03 Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn René Groß, dienstansässig bei der Stadt Allstedt in 06542 Allstedt, Forststraße 9 die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung zu vertreten

03

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 320-39/2023

Verkauf Teilfläche Wolferstedt

Der Beschluss wurde abgelehnt.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 321-39/2023

Änderung der Gemeindegrenze durch Begradigung der Gemarkungsgrenze

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Stadtrat stimmt der Änderung der Gemeindegrenze zwischen Oberröblingen und der Stadt Allstedt innerhalb des Flurbereinigungsverfahren,,Niederröblingen II (A71)‘‘ infolge der Begradigung der Gemarkungsgrenze gemäß der anliegenden Karte zu.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 322-39/2023

Bereinigte Überbauung Liedersdorf

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Stadtrat der Stadt Allstedt stimmt der Veräußerung des Flurstücks in Liedersdorf zu.

02 Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der Erwerber.

03 Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen.

04 Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn Rene Groß die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 323-39/2023

Tausch einer Teilfläche in Beyernaumburg

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Die BV 37/2019-2024 mit der Beschluss Nr.:34-05-2020 wird aufgehoben.

02 Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung werden ½ geteilt alle anfallenden Vermessungskosten werden anteilig geteilt.

03 Die Stadt bevollmächtigt Herrn René Groß die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung zu vertreten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 324-39/2023

Bereinigung einer Überbauung in Nienstedt

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer Teilfläche in Nienstedt zu.

02 Die Kosten des Vertrages, der Vermessung und seiner Durchführung trägt der Erwerber.

03 Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn René Groß, dienstansässig bei der Stadt Allstedt

in 06542 Allstedt Forststraße 9, die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung

Richter, Bürgermeister