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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes „Untere Unstrut“

Gemäß § 9 der Satzung des Verbandes sind in die Verbandsversammlung Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke zu berufen. Zur Umsetzung dieser Regelung werden hiermit die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Flächen gebeten, Vorschläge für zu berufende Vertreter in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes zu unterbreiten. Die Interessenverbände der Eigentümer / Nutzer haben, vom Tag der Veröffentlichung beginnend, innerhalb eines Monats die Gelegenheit, Vorschläge für die zu Berufenden und deren Stellvertreter beim Verband abzugeben.

Die Vorschläge mit Adressangabe sind in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes „Untere Unstrut“, Breite Straße 6, 06638 Karsdorf oder per mail unter info@uhv-untere-unstrut.de einzureichen.

Es können nur natürliche, geschäftsfähige Personen vorgeschlagen werden. Diese müssen Eigentümer oder Nutzer von Grundstücken im Verbandsgebiet sein, was zu belegen ist.

Bei der Abgabe von Vorschlägen bitten wir zu beachten, dass nach den Festlegungen in § 9 Abs. 1 unserer Satzung für jeden Berufenen nur ein persönlicher Stellvertreter benannt werden kann. Darüber hinaus kann ein Berufener nicht zwei oder mehrere Interessenverbände vertreten.

Das Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes ist das Niederschlagsgebiet der „Unstrut“ in Sachsen-Anhalt einschließlich der in die „Ilm“ entwässernden Flächen in Sachsen-Anhalt.

Eine Übersichtskarte des Verbandsgebietes befindet sich auf der Homepage des Verbandes unter www.uhv-untere-unstrut.de.

André Mirau
Geschäftsführer