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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zustellung

Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

Forststraße 9

06542 Allstedt

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VwZG-LSA vom 09.10.1992 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG vom 12.08.2005, in der jeweils aktuellen Fassung

Hiermit werden die nachfolgend aufgeführten Bescheide an die Roffel Investments B. V., vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Derwin Roffel, Bumawei 20, 9295 KE Westergeest / NIEDERLANDE, öffentlich zugestellt.

Die Bescheide können bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

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Verwarnungsgeldbescheid mit dem Aktenzeichen SB3-2024-A-00048 vom 30.04.2024

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Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen SB3-2024-A-00048 vom 16.05.2024

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Ordnungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme mit dem Aktenzeichen SB3/Rö vom 30.04.2024

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Ordnungsverfügung mit Festsetzung der Ersatzvornahme mit dem Aktenzeichen SB3/Rö vom 22.05.2024

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Anhörung mit dem Aktenzeichen SB3-2024-A-00101 vom 05.08.2024

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Ordnungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme/ Zwangsgeld mit Aktenzeichen 11/2024 vom 06.08.2024

Hinweise:

Die öffentliche Zustellung gilt mit dem Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung der aufgeführten Bescheide werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Auf die in den Bescheiden beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.

Allstedt, den 14.08.2024