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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Lärmaktionsplan der Stadt Allstedt (4. Runde)

Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt musste die Stadt Allstedt eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24 h und mehr) bis zum 30. Juni 2022 durchführen. Innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Allstedt betrifft dies die Autobahn(en) A 38, A71 und Bundesstraße(n) B 86 auf einem Streckenabschnitt von 14,35 km Länge. Durch Beteiligung einer zentralen Vergabe der Lärmkartierung der in Sachsen-Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Stadt Allstedt der Verpflichtung zur Lärmkartierung fristgerecht nachgekommen.

Nach einem im Jahr 2022 getroffenen Urteil des europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht eine Verpflichtung zur Lärmkartierung zwangsläufig eine entsprechende Pflicht zur Lärmaktionsplanung nach sich. Abweichend von dieser Handlungsmaxime wurden in den zurückliegenden Runden der Lärmaktionsplanung in der Stadt Allstedt keine Lärmaktionspläne aufgestellt. Angesichts der aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht für die Stadt Allstedt - in der nunmehr 4. Runde - die Verpflichtung der erstmaligen Aufstellung eines Lärmaktionsplans bis zum 18. Juli 2024. Auf Grundlage einer seitens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt bereit gestellten Vorlage wurde von der Stadtverwaltung der vorliegende Lärmaktionsplan erarbeitet, der vollumfänglich den in der EU-Umgebungslärmrichtlinie geforderten Inhalten entspricht. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit richtlinienkonform in einem zweistufigen Verfahren beteiligt.

Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Tägerbeteiligung eingegangen Stellungnahmen wurden vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.06.2024 abgewogen und der Lärmaktionsplan beschlossen (Beschluss Nr. 380-46/2024).

Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wurde der vorliegende Lärmaktionsplan der Stadt Allstedt (4. Runde) ausgefertigt. Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Stadt Allstedt unter dem Link eingesehen werden: Lärmaktionsplan 2024 - Stadt Allstedt

In Anbetracht eines fehlenden zwingenden Handlungserfordernisses wurden keine Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Allstedt festgelegt. Die in der Stadt Allstedt befindliche Haupteisenbahnstrecke ist Gegenstand des Lärmaktionsplanes des Eisenbahn-Bundesamtes und musste folglich nicht in die stadteigene Lärmaktionsplanung einbezogen werden.