Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss Nr.: 375-45/2024

Beschlussgegenstand

Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2024

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Allstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen.

Anlage:

Haushaltssatzung 2024, Vorbericht und Anlage 1 zum Vorbericht, Stellenplan, Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan, Übersicht der Verbindlichkeiten, Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen, Übersicht der Zuwendungen an Fraktionen, Teilhaushalt 1 – Bürgermeister, Teilhaushalt 2 – Allgemeine Verwaltung, Teilhaushalt 3 – Finanzen, Teilhaushalt 4 – Bauverwaltung, Teilhaushalt 5 – Ordnung, Beteiligungsbericht WGS Allstedt 2022

Kirchner
Bürgermeister Siegel

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des §§ 100 und 102 i.V.m. § 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Allstedt in seiner Sitzung am 22.05.2023 nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf  —  15.047.700 Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  15.047.700 Euro

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  13.573.500 Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  13.030.200 Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  2.472.900 Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  3.421.600 Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  600.000 Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  195.200 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahen (Kreditermächtigungen) wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die zukünftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigungen) wird auf 10.371.100 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 2.750.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei den einzelnen Produktsachkonten sind im Sinne des § 103 Abs. 2 KVG LSA als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall 1 v.H. des Gesamtvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

1. Ausfertigung der Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende durch den Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit ausgefertigt.

Allstedt, den 24.06.2024

Kirchner
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen liegen nach Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 08.07.2024 entsprechend § 102 Abs. 2 KVG LSA zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung in der Zeit vom 12.09.2024 bis 26.09.2024 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Allstedt, Forststraße 9, in der Abteilung Finanzen öffentlich aus.

Allstedt, den 30.08.2024

Kirchner
Bürgermeister