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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Beginn und Ende der Wahlzeit Wahlbezirke und der Wahllokale

Am Sonntag, den 11.02.2024, findet in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt die Wahl zum/r hauptamtlichen Bürgermeister/in statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 25.02.2024 statt.

Jede wählende Person hat eine Stimme. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/ jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/ den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie ihre Stimme geben will.

Wahlberechtigte, die für die Wahl des Bürgermeisters eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bekommen für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung.

Personen, die erst für eine eventuelle Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

Der Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

a.)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder

b.)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.

Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a.)

Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel.

b.)

Sie legt den Stimmzettel in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen.

c.)

Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

d.)

Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen.

e.)

Sie übersendet den Wahlbrief auf die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig, dass der Wahlbrief

spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, 04.12.2023
Edler, Wahlleiterin

Wahlbezirke und Wahllokale für die Wahl zum Hauptverwaltungsbeamten/ Bürgermeister

Wahlbezirk 01 - Allstedt West

Wahllokal: Markt 10, 06542 Allstedt

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Wahlbezirk 02 - Allstedt Ost

Wahllokal: AWG-Siedlung 6a, 06542 Allstedt

nicht barrierefrei

Wahlbezirk 03 - Beyernaumburg und Othal

Wahllokal: Liedersdorfer Straße20, 06542 Allstedt OT Beyernaumburg

barrierefrei

Wahlbezirk 04 - Emseloh

Wahllokal: Eisleber Straße 1c, 06542 Allstedt OT Emseloh

barrierefrei

Wahlbezirk 05 - Holdenstedt

Wahllokal: Lindenstraße 40, 06542 Allstedt OT Holdenstedt

barrierefrei

Wahlbezirk 06 - Liedersdorf

Wahllokal: Rosenweg 5, 06542 Allstedt OT Liedersdorf

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Wahlbezirk 07 - Mittelhausen und Einsdorf

Wahllokal: Siedlerstraße 117, 06542 Allstedt OT Mittelhausen

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Wahlbezirk 08 - Niederröblingen

Wahllokal: Steinweg 10, 06542 Allstedt OT Niederröblingen

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Wahlbezirk 09 - Nienstedt und Einzingen

Wahllokal: Nienstedter Hauptstraße 79c, 06542 Allstedt OT Nienstedt

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Wahlbezirk 10 - Pölsfeld

Wahllokal: Pölsfelder Straße 48, 06542 Allstedt OT Pölsfeld

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Wahlbezirk 11 - Winkel

Wahllokal: Winklische Hauptstraße 4, 06542 Allstedt OT Winkel

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Wahlbezirk 12 - Wolferstedt und Klosternaundorf

Wahllokal: Im Dorfe 174a, 06542 Allstedt OT Wolferstedt

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Wahlbezirk 13 - Sotterhausen

Wahllokal: Sotterhausen18, 06542 Allstedt OT Sotterhausen

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Wahlbezirk 14 - Katharinenrieth

Wahllokal: Katharinenrieth 7, 06542 Allstedt OT Katharinenrieth

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Wahlbezirk 15 - Briefwahl

Wahllokal: Forststraße 9, 06542 Allstedt

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