Beschluss Nr.: 29-3/2024
Amt: Hauptamt
Bearbeiter: Frau Edler
Öffentlich ja
Vorlagen-Nr.: BV 68/2024-2029 erstellt am: 13.09.2024
Beschlussgegenstand
4. Änderung der Anlage zu § 7 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen (Fassung vom 05.02.2024)
| Beratungsfolge | Sitzungstermin | TOP | Öffentlich |
| Stadtrat | 23.09.2024 | 8.3 | ja |
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | 2 | 2 |
Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Die Änderung der Höhe der Kostenbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in Emseloh für das Jahr 2025 gemäß der Anlage zu § 7 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen wird beschlossen. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Sachverhalt/Begründung:
Aufgrund der planmäßigen jährlichen Verhandlungen der Platzkosten mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (LK MSH) ergibt sich eine Änderung der Platzkosten für das Jahr 2025 für die Kita in Emseloh.
Anlage: Änderung der Satzung zu § 7, Kalkulation Kita in Emseloh.
der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen
1. für die Kindertageseinrichtung in Emseloh für Kinder
Träger: Kita Emseloh e. V.
| Anzahl Stunden für die Krippen- und Kindergartenbetreuung | Kostenbeitrag für einen Krippenplatz (EUR je Monat) | Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz (EUR je Monat) |
| 0 bis 5 Stunden | 150,00 | 125,00 |
| 0 bis 6 Stunden | 170,00 | 130,00 |
| 0 bis 7 Stunden | 180,00 | 135,00 |
| 0 bis 8 Stunden | 185,00 | 140,00 |
| 0 bis 9 Stunden | 195,00 | 150,00 |
| 0 bis 10 Stunden | 205,00 | 160,00 |
| Hortbetreuung | Gebühr für einen Hortplatz (EUR je Monat) |
| Schulhort 2 Stunden | 70,00 |
| Schulhort 3 Stunden | 85,50 |
| Schulhort 4 Stunden | 90,00 |
| Schulhort 5 Stunden | 95,00 |
| Schulhort 6 Stunden | 100,00 |
Die Kostenbeiträge treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Allstedt, 28.11.2024