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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Ausschreibung Schiedsstelle

Wahl von Schiedspersonen

Gemäß Schiedsstellengesetz in der zurzeit gültigen Fassung, schreibt die Stadtverwaltung für die Schiedsstelle der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt das Ehrenamt als Schiedsperson öffentlich aus.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger bewerben sich um das Amt als Schiedsperson bis spätestens 30. März 2023 bei der

Stadt Allstedt

Hauptamt z. Hd. V. Frau Edler

Forststraße 9

06542 Allstedt

Auszug aus dem Schiedsstellengesetz § 3 Abs. 1 und 2:

(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen und in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

(2) In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.