Gemäß Schiedsstellengesetz in der zurzeit gültigen Fassung, schreibt die Stadtverwaltung für die Schiedsstelle der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt das Ehrenamt als Schiedsperson öffentlich aus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger bewerben sich um das Amt als Schiedsperson bis spätestens 30. März 2023 bei der
Stadt Allstedt
Hauptamt z. Hd. V. Frau Edler
Forststraße 9
06542 Allstedt
Auszug aus dem Schiedsstellengesetz § 3 Abs. 1 und 2:
(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen und in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
(2) In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.