Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Außenstelle Halle

Halle, den 16.12.2022

Sitz: Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale)

Telefon: 0345/2316 630

Zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

des Flurbereinigungsverfahrens: „Rothenschirmbach FL“,

Verfahrensnummer: 611 - 46 ML0215

nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

Die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flurstücke sind der Anlage 1 zu entnehmen.

In der bereits am 17.02.2015 festgestellten Wertermittlung des Verfahrens sind Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung vorgenommen worden. Die Bekanntgabe dieser Änderungen erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.

Ladung

zum Anhörungs- und Bekanntgabetermin des Flurbereinigungsplanes nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und § 32 FlurbG

Auslegung

Der Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten und folgende Nebenbeteiligte:

1.

Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten (§ 10 Nr. 2d FlurbG),

2.

Inhaber von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung der Grundstücke beschränken (§10 Nr. 2d FlurbG),

3.

Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 10 Nr. 2f FlurbG) im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 308, 06114 Halle/Saale in der Zeit vom 14.02.2023 bis 28.02.2023 während der Dienststunden aus.

Die Betroffenheit der Nebenbeteiligten zu 1. und 2. (Inhaber von Rechten usw.) ergibt sich aus der Anlage 2, welche die betroffenen Rechte im Einzelnen darstellt.

Im Bereich der Verfahrensgrenze sind im Flurbereinigungsverfahren neue Grenzpunkte abgemarkt worden. Diese Punkte kennzeichnen neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf der an das Verfahren angrenzenden Flurstücke wird durch diese neuen Grenzpunkte nicht verändert. Die Abmarkung der gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flurbereinigungsplan festgelegten Grenzpunkte in der Verfahrensgrenze wird hiermit bekannt gegeben. Sie erlangen ihre Rechtswirksamkeit mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.

Die betroffenen Grenzanlieger zu 3. sind mit ihren an das Flurbereinigungsverfahren angrenzenden Flurstücken in der Anlage 3 aufgeführt.

Erläuterung

Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd wird den Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung auf Wunsch an Ort und Stelle erläutern.

Anhörungstermin

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes nach § 59 Abs. 1 und Abs. 2 und zur Bekanntgabe der Änderung der Wertermittlung nach

§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird bestimmt auf

Mittwoch, den 01.03.2023 in der Zeit

von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 308, 06114 Halle/Saale.

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.

Sie können Widerspruch gegen die Änderungen der Wertermittlung, gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes sowie gegen die Abmarkung zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.

Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich.

Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Flurbereinigungsplan. Bitte nutzen sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.

Im Auftrag
(DS)
Hindorf