Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahlausschuss-nach-Wahl

Öffentliche Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 10 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 4 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wurde für das Wahlgebiet der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt ein Wahlausschuss gebildet.

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten/ Bürgermeister am 11.02.2024 findet am 12.02.2024 um 15:00 Uhr im Rathaus Allstedt, Sitzungssaal, Markt 10 in 06542 Allstedt statt.

Gemäß § 37 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hier das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers.

Bei einer eventuell erforderlichen Stichwahl, wird der Beschluss über die Zulassung der Bewerbungen für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten für die Stichwahl gem. § 30a Abs. 2 KWG LSA gefasst.

Die Namen der beiden Bewerber für die Stichwahl am 25.02.2024 werden bekanntgegeben.

Der Zutritt ist für jedermann frei.

Bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl am 25.02.2024, tagt der Wahlausschuss am 26.02.2024, um 15.00 Uhr, im Rathaus Allstedt, Sitzungssaal, Markt 10 in 06542 Allstedt statt.

Gemäß § 69 Abs. 2 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird hier das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers.

Der Zutritt ist für jedermann frei.

Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, den 22.01.2024
Edler
Wahlleiterin