über die Zusammensetzung des Briefwahlvorstand für die Wahl um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten/ Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt am 11.02.2023
Auf der Grundlage des § 10 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 4 und § 62 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wurde für das Wahlgebiet der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt ein Briefwahlvorstand gebildet.
Nachstehend mache ich die Zusammensetzung des Briefwahlvorstand gemäß § 4 und § 62 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt öffentlich bekannt:
Berufung angenommen: 17.01.2024
| Vorsitzende | Frau Wirth |
| Stellv. Vorsitzende | Frau Polte |
| Schriftführerin | Frau Munzert |
| Stellv. Schriftführerin | Frau Röllig |
Der Briefwahlvorstand wird sich am 11.02.2024, um 12.00 Uhr im Verwaltungsamt Allstedt, Forststraße 9, in Allstedt zusammenfinden. Es folgt eine Verpflichtung und Unterrichtung. Danach wird der Briefwahlvorstand seine Arbeit aufnehmen.
Gemäß § 62 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich bekannt, dass der Briefwahlvorstand zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt am 11.02.2024, 18:00 Uhr in dem Verwaltungsgebäude, Forststraße 9, 06542 Allstedt zusammentreten.