Hiermit widerrufe ich die Bekanntmachung vom 10.01.2024, erschienen in der Ausgabe Nr. 1/2024.
gez. Gemeindewahlleiterin
Aufgrund des §15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und des §29 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) für die Wahl zu den Vertretungen wird Folgendes bekannt gegeben:
Gemäß Beschluss der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 13.06.2023 (Ministerialblatt LSA 2023 S. 198) wird als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen und Ortschaftsräte, Sonntag, der 09.06.2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr bestimmt.
I. Zahl der zu wählenden Vertreterinnen/Vertreter und Höchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerber, höchstens jedoch die nachfolgend aufgeführte Anzahl, enthalten (§21 Abs. 4 KWG LSA). Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.
|
|
| Mitglieder des Stadtrates/ Ortschaftsrates | Höchstzahl der BewerberInnen |
|
|
|
| Je Wahlvorschlag |
| Stadtrat | in Allstedt | 20 | 25 |
| Ortschaftsrat | in Allstedt | 9 | 14 |
| Ortschaftsrat | in Beyernaumburg, Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen, Niederröblingen, Nienstedt, Pölsfeld, Sotterhausen, Winkel, Wolferstedt | 5 | 10 |
II. Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt besteht aus einem Wahlbereich.
III. Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern) eingereicht werden. Ein Wahlbewerber darf für diese Wahl nicht in mehreren Wahlvorschlägen benannt werden. Bei der Einreichung des Wahlvorschlages muss der Bewerber dies versichern; er darf für dieselbe Wahl für keinen anderen Wahlvorschlag seine Zustimmung nach §21 Abs. 8 KWG LSA abgegeben haben. Eine Partei oder Wählergruppe darf für dieselbe Wahl für den Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 02.04.2024, 18.00 Uhr bei der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Forststraße 9, 06542 Allstedt einzureichen.
IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5b der KWO LSA erfolgen.
V. Unterschriften für Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag einer Partei muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern der nach der Satzung dieser Partei nächsthöheren Parteiorganisation, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe ist von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers vom Einzelbewerber persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.
Jeder Wahlvorschlag für die Stadtratswahl muss von mindestens: 67 und für die
| Ortschaftratswahl in Allstedt von mindestens | 24 |
| Ortschaftratswahl in Beyernaumburg von mindestens | 7 |
| Ortschaftratswahl in Emseloh von mindestens | 5 |
| Ortschaftratswahl in Holdenstedt von mindestens | 5 |
| Ortschaftratswahl in Katharinenrieth von mindestens | 2 |
| Ortschaftratswahl in Liedersdorf von mindestens | 2 |
| Ortschaftratswahl in Mittelhausen von mindestens | 4 |
| Ortschaftratswahl in Niederröblingen von mindestens | 3 |
| Ortschaftratswahl in Nienstedt von mindestens | 3 |
| Ortschaftratswahl in Pölsfeld von mindestens | 3 |
| Ortschaftratswahl in Sotterhausen von mindestens | 2 |
| Ortschaftratswahl in Winkel von mindestens | 2 |
| Ortschaftratswahl in Wolferstedt von mindestens | 5 |
der im Zeitpunkt der Unterzeichnung Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§21 Abs. 9 Satz 6 KWG LSA).
Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Von der Pflicht der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen befreit, die die Voraussetzungen nach §21 Abs. 10 KWG LSA erfüllen. Nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber erfüllen diese Voraussetzungen:
Parteien für die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahlen
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Alternative für Deutschland (AfD)
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
DIE LINKE
Für die Stadtratswahl: (Wählergruppen und Einzelbewerber)
Wählergruppe FFW Stadt Allstedt
Einzelbewerber Greschner, Lars
Für die Ortschaftsratswahlen: (Wählergruppen und Einzelbewerber)
Ortsteil Allstedt:
Einzelbewerber Aderhold, Enrico
Ortsteil Beyernaumburg:
Einzelbewerber Kranz, Herbert,
Ortsteil Emseloh:
Wählergruppe freiwillige Feuerwehr Emseloh
Einzelbewerberin Heyroth, Kerstin, Einzelbewerber Bergmann, Maik
Ortsteil Holdenstedt:
Einzelbewerber Böttger, Michael
Einzelbewerberin Kirchner, Gisela
Einzelbewerber Reis, Tobias
Einzelbewerber Ruppe, Christian
Ortsteil Katharinenrieth:
Wählergruppe Bauernverband Mansfeld Südharz e.V.
Einzelbewerber Hoffmann, Jörg
Einzelbewerber Peinhardt, Karsten
Einzelbewerber Rausche, Torsten
Ortsteil Liedersdorf:
Einzelbewerberin Hesse,Ulrike
Einzelbewerber Kramer, Helge
Einzelbewerber Ottilie, Egon
Einzelbewerber Ulbrich, Steffen
Einzelbewerber Wildner Mario
Ortsteil Mittelhausen:
Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr Mittelhausen
Einzelbewerberin Lange, Gudrun
Einzelbewerberin Kögel, Almut
Einzelbewerberin Wantulla, Waltraud
Ortsteil Niederröblingen:
Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr Niederröblingen
Wählergruppe Kultur- und Traditionsverein e.V.
Ortsteil Nienstedt:
Einzelbewerber Hofmann, Jens
Einzelbewerber Lehnhardt, Jochen
Einzelbewerberin Migenda, Steffi
Einzelbewerberin Bemmann, Maritta
Einzelbewerberin Hoffmann, Verena
Ortsteil Pölsfeld:
Wählergemeinschaft Schützenverein Pölsfeld
Wählergemeinschaft Freiwillige Feuerwehr Pölsfeld
Ortsteil Sotterhausen:
Einzelbewerber Guhl, Andreas
Einzelbewerber Günther, Carsten
Einzelbewerber Knöppel, Ingolf
Einzelbewerber Böttger, Hagen
Ortsteil Winkel:
Einzelbewerber Trotzewitz, Nico
Einzelbewerber Barwig, Torsten
Einzelbewerber Kamprad, Jörg
Einzelbewerberin Kamprad, Mathilde
Einzelbewerber Stickel, Steffen
Ortsteil Wolferstedt:
Wählergruppe Vereine- Rohnetal
Einzelbewerber Ullrich, Jürgen
Einzelbewerber Schulze, Gerald
VI. Wahlanzeige
Parteien, die sich weder an der letzten Wahl zum Landtag noch an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß §22 Abs. 1 KWG LSA bis zum 04.03.2024, 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlanzeige verweise ich auf §22 Abs. 1KWG LSA.
VII. Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen/ Unionsbürgern
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstatten der EU sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.
Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
VIII. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind bei der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Forststr. 9, 06542 Allstedt, während der Dienstzeit kostenfrei erhältlich.