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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung für die Kommunalwahl am 09

Bekanntmachung für die Kommunalwahlen am 09.06.2024

Hiermit widerrufe ich die Bekanntmachung vom 10.01.2024, erschienen in der Ausgabe Nr. 1/2024.

gez. Gemeindewahlleiterin

Aufgrund des §15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und des §29 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) für die Wahl zu den Vertretungen wird Folgendes bekannt gegeben:

Gemäß Beschluss der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 13.06.2023 (Ministerialblatt LSA 2023 S. 198) wird als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen und Ortschaftsräte, Sonntag, der 09.06.2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr bestimmt.

I. Zahl der zu wählenden Vertreterinnen/Vertreter und Höchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerber, höchstens jedoch die nachfolgend aufgeführte Anzahl, enthalten (§21 Abs. 4 KWG LSA). Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

Mitglieder des Stadtrates/

Ortschaftsrates

Höchstzahl der BewerberInnen

Je Wahlvorschlag

Stadtrat

in Allstedt

20

25

Ortschaftsrat

in Allstedt

9

14

Ortschaftsrat

in Beyernaumburg, Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen, Niederröblingen, Nienstedt, Pölsfeld, Sotterhausen, Winkel, Wolferstedt

5

10

II. Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt besteht aus einem Wahlbereich.

III. Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern) eingereicht werden. Ein Wahlbewerber darf für diese Wahl nicht in mehreren Wahlvorschlägen benannt werden. Bei der Einreichung des Wahlvorschlages muss der Bewerber dies versichern; er darf für dieselbe Wahl für keinen anderen Wahlvorschlag seine Zustimmung nach §21 Abs. 8 KWG LSA abgegeben haben. Eine Partei oder Wählergruppe darf für dieselbe Wahl für den Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 02.04.2024, 18.00 Uhr bei der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Forststraße 9, 06542 Allstedt einzureichen.

IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5b der KWO LSA erfolgen.

V. Unterschriften für Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag einer Partei muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern der nach der Satzung dieser Partei nächsthöheren Parteiorganisation, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe ist von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers vom Einzelbewerber persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

Jeder Wahlvorschlag für die Stadtratswahl muss von mindestens: 67 und für die

Ortschaftratswahl in Allstedt von mindestens

24

Ortschaftratswahl in Beyernaumburg von mindestens

7

Ortschaftratswahl in Emseloh von mindestens

5

Ortschaftratswahl in Holdenstedt von mindestens

5

Ortschaftratswahl in Katharinenrieth von mindestens

2

Ortschaftratswahl in Liedersdorf von mindestens

2

Ortschaftratswahl in Mittelhausen von mindestens

4

Ortschaftratswahl in Niederröblingen von mindestens

3

Ortschaftratswahl in Nienstedt von mindestens

3

Ortschaftratswahl in Pölsfeld von mindestens

3

Ortschaftratswahl in Sotterhausen von mindestens

2

Ortschaftratswahl in Winkel von mindestens

2

Ortschaftratswahl in Wolferstedt von mindestens

5

der im Zeitpunkt der Unterzeichnung Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§21 Abs. 9 Satz 6 KWG LSA).

Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Von der Pflicht der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen befreit, die die Voraussetzungen nach §21 Abs. 10 KWG LSA erfüllen. Nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber erfüllen diese Voraussetzungen:

Parteien für die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahlen

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Freie Demokratische Partei (FDP)

Alternative für Deutschland (AfD)

Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

DIE LINKE

Für die Stadtratswahl: (Wählergruppen und Einzelbewerber)

Wählergruppe FFW Stadt Allstedt

Einzelbewerber Greschner, Lars

Für die Ortschaftsratswahlen: (Wählergruppen und Einzelbewerber)

Ortsteil Allstedt:

Einzelbewerber Aderhold, Enrico

Ortsteil Beyernaumburg:

Einzelbewerber Kranz, Herbert,

Ortsteil Emseloh:

Wählergruppe freiwillige Feuerwehr Emseloh

Einzelbewerberin Heyroth, Kerstin, Einzelbewerber Bergmann, Maik

Ortsteil Holdenstedt:

Einzelbewerber Böttger, Michael

Einzelbewerberin Kirchner, Gisela

Einzelbewerber Reis, Tobias

Einzelbewerber Ruppe, Christian

Ortsteil Katharinenrieth:

Wählergruppe Bauernverband Mansfeld Südharz e.V.

Einzelbewerber Hoffmann, Jörg

Einzelbewerber Peinhardt, Karsten

Einzelbewerber Rausche, Torsten

Ortsteil Liedersdorf:

Einzelbewerberin Hesse,Ulrike

Einzelbewerber Kramer, Helge

Einzelbewerber Ottilie, Egon

Einzelbewerber Ulbrich, Steffen

Einzelbewerber Wildner Mario

Ortsteil Mittelhausen:

Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr Mittelhausen

Einzelbewerberin Lange, Gudrun

Einzelbewerberin Kögel, Almut

Einzelbewerberin Wantulla, Waltraud

Ortsteil Niederröblingen:

Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr Niederröblingen

Wählergruppe Kultur- und Traditionsverein e.V.

Ortsteil Nienstedt:

Einzelbewerber Hofmann, Jens

Einzelbewerber Lehnhardt, Jochen

Einzelbewerberin Migenda, Steffi

Einzelbewerberin Bemmann, Maritta

Einzelbewerberin Hoffmann, Verena

Ortsteil Pölsfeld:

Wählergemeinschaft Schützenverein Pölsfeld

Wählergemeinschaft Freiwillige Feuerwehr Pölsfeld

Ortsteil Sotterhausen:

Einzelbewerber Guhl, Andreas

Einzelbewerber Günther, Carsten

Einzelbewerber Knöppel, Ingolf

Einzelbewerber Böttger, Hagen

Ortsteil Winkel:

Einzelbewerber Trotzewitz, Nico

Einzelbewerber Barwig, Torsten

Einzelbewerber Kamprad, Jörg

Einzelbewerberin Kamprad, Mathilde

Einzelbewerber Stickel, Steffen

Ortsteil Wolferstedt:

Wählergruppe Vereine- Rohnetal

Einzelbewerber Ullrich, Jürgen

Einzelbewerber Schulze, Gerald

VI. Wahlanzeige

Parteien, die sich weder an der letzten Wahl zum Landtag noch an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß §22 Abs. 1 KWG LSA bis zum 04.03.2024, 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlanzeige verweise ich auf §22 Abs. 1KWG LSA.

VII. Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen/ Unionsbürgern

Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstatten der EU sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.

Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind bei der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Forststr. 9, 06542 Allstedt, während der Dienstzeit kostenfrei erhältlich.

Allstedt, den 29.01.2024
Gez.
Gemeindewahlleiterin