Beschluss-Nr.: 55-6/2024
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Bundestagswahlen 2025
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| Die Berufung von | |
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| Frau Evelyn Edler als Wahlleiterin |
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| Frau Rowena Kärst als stellvertretende Wahlleiterin |
für die Bundestagswahl 2025.
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Beschluss-Nr.: 56-6/2024
Einteilung der Wahlbezirke zur Bundestagswahl 2025
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | ||
| 01 | Der Wahlbereich der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt wird zur Bundestagswahl 2025 in 14 Wahlbezirke eingeteilt. | |
| 02 | Die Wahlbezirke umfassen die Ortsteile: | |
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| 01 | Allstedt – westliches Stadtgebiet |
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| 02 | Allstedt – östliches Stadtgebiet |
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| 03 | Beyernaumburg und Othal |
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| 04 | Emseloh |
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| 05 | Holdenstedt |
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| 06 | Liedersdorf |
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| 07 | Mittelhausen und Einsdorf |
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| 08 | Niederröblingen |
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| 09 | Nienstedt und Einzingen |
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| 10 | Pölsfeld |
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| 11 | Winkel |
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| 12 | Wolferstedt und Klosternaundorf |
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| 13 | Sotterhausen |
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| 14 | Katharinenrieth |
| 03 | Wird in den vorgeschlagenen Wahlbezirken keine auskömmliche Wahllokalbesetzung (Wahlhelfer) erreicht, werden Wahllokale zusammengelegt. | |
| 04 | Die Verwaltung wird beauftrag alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. | |
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Beschluss-Nr.: 57-6/2024
Berufung sachkundigen Einwohner in beratende Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | ||
| 01 | Berufung des sachkundigen Einwohners widerruflich als Mitglied mit beratender Stimme in den ständig beratenden Ausschuss. | |
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| Bauausschuss | AfD – Herr Thomas Schmidt |
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Beschluss-Nr.: 58-6/2024
Beschluss über die Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2024
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt stimmt der Annahme und Verwendung der Zuwendungen für das Haushaltsjahr 2024 gemäß beiliegender Anlage dieses Beschlusses zu.
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Beschluss-Nr.: 59-6/2024
Jahresabschluss und Lagebericht Wohnungsgesellschaft Allstedt mbH für das Geschäftsjahr 2023
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 1. | Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit der Bilanzsumme von 5.364.661,14 € und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 werden festgestellt und genehmigt. |
| 2. | Die GesellschaftsvertreterInnen der Wohnungsgesellschaft Allstedt mbH haben den Jahresüberschuss in Höhe von 146.266,67 € festgestellt. |
| 3. | Der Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. |
| 4. | Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Geschäftsjahr 2023 können in den Geschäftsräumen der der Wohnungsgesellschaft Allstedt mbH, Markt 10, 06542 Allstedt, innerhalb der Öffnungszeiten von: Montag bis Freitag von 09.00 -12.00 Uhr und Dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr, sowie Donnerstags von 13.00 bis 15.00 Uhr eingesehen werden. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung erfolgt vom 11.12.2024 bis zum 13.01.2025. (Veröffentlichung durch das Amtsblatt und auf der Internetseite) |
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Beschluss-Nr.: 60-6/2024
Strukturwandel - Entwicklung eines Förderprojekts für das Programm "Revier 38" - Kultur- und Vereinszentrum am Vorwerk Allstedt
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| (01) | Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Projektskizze für ein Kultur- und Veranstaltungszentrum auf dem Gelände des Vorwerks in Allstedt dem Lenkungsbeirat Strukturwandel vorzulegen und um Aufnahme in die Liste der Förderprojekte zu bitten. |
| (02) | Der Stadtrat hält weiter an dem angemeldeten Förderprojekt „Entwicklung des Gewerbegebiets an der Schachtanlage Nienstedt“ (BV 407/2019-2024 vom 25.09.2023) fest. |
| (03) | Sofern vom Lenkungsbeirat eine Priorisierung verlangt wird, soll das Projekt „Kultur- und Freizeitzentrum“ vorrangig betrachtet werden. Das Projekt Gewerbegebiet an der Schachthalde Nienstedt wird auf Platz 2 gesetzt. |
| (04) | Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten. |
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Beschluss-Nr.: 61-6/2024
Grundsatzbeschluss Jugendbeauftragter der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt 2025
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| (01) | In 2025 wird ein Jugendbeauftragter von der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt beschäftigt. Die Stelle umfasst eine regelmäßige Arbeitszeit von 35 Wochenstunden. Der Arbeitsvertrag wird mit einer sachlichen Befristung versehen, die auf die Förderung durch den Landkreis bezogen ist. Der nicht durch die Fördermittel ausgeglichene Anteil (Eigenanteil) wird im Haushalt 2025 eingeplant. |
| (02) | Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die projektbezogenen Kosten für das Jahr 2025 im Haushalt einzuplanen, sodass eine Kinder- und Jugendarbeit in Form der etablierten Veranstaltungsformate stattfinden kann. |
| (03) | Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten. |
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Beschluss-Nr.: 62-6/2024
Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG - finanzielle Beteiligung der Stadt Allstedt am Ertrag der WEA (Altanlagen) in der Gemarkung Nienstedt
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 1. | Dem vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Altanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 für die bestehenden Windenergieanlage in der Gemarkung Nienstedt wird zugestimmt. |
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Beschluss-Nr.: 63-6/2024
Vergabe - Baugrunduntersuchungen von Straßenbauprojekten
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die o. g. Leistung wird an die Firma IHU GmbH, Am Sportplatz 1, 99734 Nordhausen vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 64-6/2024
Reparatur des defekten Daches der Kita in Mittelhausen
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die Dachreparatur wird an K & Z Bau GmbH, Rothenschirmbacher Str. 13 in 06295 Luth. Eisleben vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 65-6/2024
Reparatur Dach vom DGH / FFW Mittelhausen
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die Dachreparatur wird an BuZ Bunzel GmbH & Co.KG. Mühle 4 in 06542 Allstedt OT Holdenstedt vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 66-6/2024
Sanierung Ratskeller Los 1
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die Sanierungsarbeiten im Ratskeller (Los 1 Bauhaupt- und Nebengewerke) wird an BSR Ritschel GmbH, Gallettistraße 32 in 99867 Gotha vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 67-6/2024
Sanierung Ratskeller Los 2
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die Sanierungsarbeiten im Ratskeller (Los 2 Heizungs- und Lüftungsinstallation) wird an HLS Service GmbH, Pfortenstr. 1 in 06542 Allstedt vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 68-6/2024
Sanierung Ratskeller Los 3
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die Sanierungsarbeiten im Ratskeller (Los 3 Elektroinstallation) wird an Elektrotechnik Sebastian Aurich, Pfortenplatz 6 in 06542 Allstedt vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 69-6/2024
Vergabe – Beschilderung Müntzer Weg
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die o. g. Leistung wird an die Werbeagentur Wieprich GmbH & Co.KG, Rudolf-Breitscheid-Straße 21, 06526 Sangerhausen, vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 70-6/2024
Vergabe – Ingenieurleistungen für Toilettensanierung und Umplanung GS Allstedt
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die o. g. Leistung wird an das Ingenieurbüro Bieling, Weimarische Straße 10, 06542 Allstedt, vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 71-6/2024
Eintragung einer Dienstbarkeit zur Errichtung eines Einspeiseumspannwerkes inklusive eines Wegerechts für eine PV Anlage
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
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Beschluss-Nr.: 72-6/2024
Wärmeplanung für die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Auftrag für die o. g. Leistung wird an das Unternehmen BCC Energie, Karlstrasse 24 a, 04435 Schkeuditz vergeben. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 73-6/2024
Verkauf der Flurstücke 93/1, 94/1, 248, 251, 256 und 258 in der Flur 13 Gemarkung Allstedt mit insgesamt 9.743 qm
Der Beschluss wurde abgelehnt.