Beschluss-Nr.: 74-7/2025
Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Emseloh in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Kamerad Jörg Meyer wird ab dem 27.01.2025 als Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Emseloh in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. |
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Beschluss-Nr.: 75-7/2025
Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Emseloh & Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Dem Kameraden Andy Meyer wird ab dem 27.01.2025 die Wahrnehmung der Geschäfte als stellvertretender Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Emseloh übertragen. Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren erfolgt nach Vorliegen aller ausgeschriebenen Voraussetzungen. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. |
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Beschluss-Nr.: 76-7/2025
Erstellung eines Mobilitäts- und Radverkehrskonzeptes für die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 1. | Für die Erstellung eines Mobilitäts- und Radverkehrskonzeptes für die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt sollen Fördermittel im Rahmen des Programms Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und Ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2012-2027 beantragt werden. |
| 2. | Die Eigenmittel in Höhe von 8.000 € werden hälftig im Haushalt 2025 und 2026 bereitgestellt. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 77-7/2025
Sanierung Dorfgemeinschaftshauses Niederröblingen
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Niederröblingen werden Fördermittel beantragt. Im Rahmen der Maßnahme sollen die Sanitäranlagen erneuert werden und hierbei ein behindertengerechter Umbau erfolgen. Darüber hinaus sind Arbeiten an der Fassade geplant. |
| 02 | Der Eigenanteil von 50.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 berücksichtigt. |
| 03 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 78-7/2025
1. Änderung der Satzung der Stadt Allstedt über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | die Änderung des §11 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 der Satzung der Stadt Allstedt über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der beiliegenden Form. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
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Beschluss-Nr.: 79-7/2025
Änderung des Aufstellungsbeschlusses 238-32/2023
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 1. | die Aufstellung einer Ergänzungssatzung Beschluss NR. 238-32/2023 wird geändert in die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 42 "Photovoltaik ehemalige Schachtanlage" in der Stadt Allstedt OT Niederröblingen gemäß Plan in der Anlage im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB). |
| Folgende Flurstücke der Gemarkung Niederröblingen sind vollständig oder teilweise inbegriffen: Flur 4 Flurstücke 242, 133/3, 130/1 |
| 2. | Der vorgelegte Bebauungsplan mit Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung bestimmt. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss umzusetzen. |
| Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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Beschluss-Nr.: 80-7/2025
2. Fortschreibung des städtebaulichen Konzeptes der Stadt Allstedt zur Photovoltaiknutzung
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Konzeptes zur Photovoltaiknutzung. |
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Beschluss-Nr.: 81-7/2025
Ausweisung einer Windeignungsfläche für einen Bürgerwindpark im Bereich neben dem Flugplatz
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| (1) | Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Regionale Planungsgemeinschaft Harz zu bitten, das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet dahingehend zu überprüfen, inwieweit es den Kriterien des von der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz aufgestellten Kriterienkatalogs entspricht. |
| (2) | Auf Grundlage der Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz wird der Stadtrat entscheiden, ob der geeignete Flächenbereich der Planungsgemeinschaft zur Einarbeitung in den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans gemeldet werden soll. |
| (3) | Die Verwaltung wird mit der Ausführung der notwendigen Schritte beauftragt. |
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Beschluss-Nr.: 82-7/2025
Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 KVG LSA in Höhe von 135.000 Euro für Sanierung Liedersdorfer Straße Beyernaumburg
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
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Beschluss-Nr.: 83-7/2025
Kreditaufnahme
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
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Beschluss-Nr.: 84-7/2025
Besetzung Stelle für Vergaben- und Fördermittelakquise
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Dem Änderungsantrag zu Beschluss-Nr.: 84-7/2025 wurde zugestimmt.