Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Forststraße 9
06542 Allstedt
Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG LSA) vom 09.10.1992 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, in der jeweils aktuellen Fassung:
Mit Bescheid vom 20.01.2026 musste durch die Stadt Allstedt aufgrund der unterlassenen Pflicht zur Schneeräumung auf dem öffentlichen Gehweg ein Bußgeldbescheid (AZ: SB3-2026-A-00013) gegen die Betroffene, Frau Antje Menzel, erlassen werden.
Der Bußgeldbescheid kann unter der zuletzt bekannten Meldeanschrift der Betroffenen in 77836 Lichtenau, Hanauerstraße 36, nicht zugestellt werden, da sich diese dort nicht mehr aufhält und der derzeitige Aufenthaltsort der Empfängerin auch nach mehreren Ermittlungsversuchen unbekannt ist.
Daher erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung des o.g. Bußgeldbescheides, welcher bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 (Zimmer 13) in 06542 Allstedt während der Sprechzeiten eingesehen werden kann.
Hinweise:
Die öffentliche Zustellung gilt mit dem Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung des aufgeführten Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Auf die im Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.
Allstedt, im Februar 2026
Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG LSA) vom 09.10.1992 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, in der jeweils aktuellen Fassung:
Mit Bescheid vom 20.01.2026 musste durch die Stadt Allstedt aufgrund der unterlassenen Pflicht zur Schneeräumung auf dem öffentlichen Gehweg ein Bußgeldbescheid (AZ: SB3-2026-A-00014) gegen den Betroffenen, Herrn Hans-Georg Herzig, erlassen werden.
Der Bußgeldbescheid kann unter der zuletzt bekannten Meldeanschrift des Betroffenen in 39393 Ausleben, Breitscheidstraße 1, nicht zugestellt werden, da sich dieser dort nicht mehr aufhält und der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers auch nach mehreren Ermittlungsversuchen unbekannt ist.
Daher erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung des o.g. Bußgeldbescheides, welcher bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 (Zimmer 13) in 06542 Allstedt während der Sprechzeiten eingesehen werden kann.
Hinweise:
Die öffentliche Zustellung gilt mit dem Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung des aufgeführten Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Auf die im Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.
Allstedt, im Februar 2026