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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zustellung

Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

Forststraße 9

06542 Allstedt

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG LSA) vom 09.10.1992 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, in der jeweils aktuellen Fassung:

Mit Bescheid vom 10.09.2025 musste durch die Stadt Allstedt aufgrund der unterlassenen Pflicht zur Reinigung des öffentlichen Gehweges ein Bußgeldbescheid (AZ: SB3-2025-A-00079) gegen den Betroffenen, Derwin Roffel als Geschäftsführer der Roffel Investments B.V., erlassen werden.

Der Bußgeldbescheid konnte unter der zuletzt bekannten Anschrift in 9295 KE Westergeest/ NIEDERLANDE, Bumawei 20, nicht zugestellt werden, da sich dieser dort nicht mehr aufhält und der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers auch nach mehreren Ermittlungsversuchen unbekannt ist.

Daher erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung des o.g. Bußgeldbescheides, welcher bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 (Zimmer 13) in 06542 Allstedt während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden kann.

Hinweise:

Die öffentliche Zustellung gilt mit dem Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung des aufgeführten Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Auf die im Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.

Allstedt, im Februar 2026