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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Weißenschirmbach FL

Verf.-Nr.: 611-46 SK0232

Landkreis: Saalekreis

Ladung

zum Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz

Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets liegen

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der Wertermittlungsrahmen und

-

die Wertermittlungskarten

zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom

13.04.2026 bis 24.04.2026

Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

sowie Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 14.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale) im Zimmer 307 sowie in der Stadt Querfurt während der Geschäftszeiten aus.

Alle Unterlagen können ab dem 13.04.2026 auf der Internetseite des ALFF Süd eingesehen werden:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-saalekreis/fbv-weissenschirmbach

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung

wird bestimmt auf

Dienstag, 21. April 2026 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

in der Stadt Querfurt OT Weißenschirmbach, Dorfstr. 18,

Kulturhaus Weißenschirmbach.

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.

Ein Sachbearbeiter des ALFF Süd wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern und Auskunft erteilen.

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht schriftlich mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

1.

gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann,

2.

die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurneuordnungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend.

Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.

Soweit sich Beteiligte des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen die Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ihre Gültigkeit.

Im Auftrag

Hartig
(DS)