Flurbereinigungsverfahren Weißenschirmbach FL
Verf.-Nr.: 611-46 SK0232
Landkreis: Saalekreis
zum Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz
| Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets liegen | |
| - | der Wertermittlungsrahmen und |
| - | die Wertermittlungskarten |
zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom
13.04.2026 bis 24.04.2026
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
sowie Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 14.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale) im Zimmer 307 sowie in der Stadt Querfurt während der Geschäftszeiten aus.
Alle Unterlagen können ab dem 13.04.2026 auf der Internetseite des ALFF Süd eingesehen werden:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung
wird bestimmt auf
Dienstag, 21. April 2026 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
in der Stadt Querfurt OT Weißenschirmbach, Dorfstr. 18,
Kulturhaus Weißenschirmbach.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.
Ein Sachbearbeiter des ALFF Süd wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern und Auskunft erteilen.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht schriftlich mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
| Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass | |
| 1. | gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, |
| 2. | die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurneuordnungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend. |
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.
Soweit sich Beteiligte des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen die Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ihre Gültigkeit.
Im Auftrag
Hartig | (DS) |