Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gemäß der Ehrenordnung der Stadt Allstedt, gilt der §4 b)Altersjubiläen gilt:
Als Altersjubiläen im Sinne der vorliegenden Ehrenordnung gelten die Vollendung des 80., 85., 90. Und danach jedes weiteren Lebensjahres.
Ab dem 80. Geburtstag ist die Presse zu unterrichten; ab dem 100. Geburtstag ist die Presse hinzuzuziehen, sofern das Einverständnis der Jubilars vorliegt.