Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung aus der Stadtverwaltung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

gemäß der Ehrenordnung der Stadt Allstedt, gilt der §4 b)Altersjubiläen gilt:

Als Altersjubiläen im Sinne der vorliegenden Ehrenordnung gelten die Vollendung des 80., 85., 90. Und danach jedes weiteren Lebensjahres.

Ab dem 80. Geburtstag ist die Presse zu unterrichten; ab dem 100. Geburtstag ist die Presse hinzuzuziehen, sofern das Einverständnis der Jubilars vorliegt.