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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Redaktionelle Berichtigung der Sportstättensatzung der Stadt Allstedt

In der Sportstättensatzung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt vom 21.01.2026 der ursprünglichen Bekanntmachung im Amtsblatt] sind in § 4 Absatz 2 sowie in § 5 Absatz 2 redaktionelle Unrichtigkeiten enthalten.

Diese werden wie folgt berichtigt:

  1. In § 4 Absatz 2 wird der Begriff
    „Pachtvertrag“ durch den Begriff
    „Nutzungsvertrag“ ersetzt.
  2. In § 5 Absatz 2 wird der Begriff
    „Überlassungsvertrag“ durch den Begriff
    „Nutzungsvertrag“ ersetzt.

Die vorstehenden Berichtigungen sind ausschließlich redaktioneller Natur und führen zu keiner inhaltlichen Änderung der Sportstättensatzung.

Im Übrigen bleibt die Sportstättensatzung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt unverändert in Kraft.

 — 

Allstedt, den 03.02.2026

Daniel Kirchner
Bürgermeister