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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Umlage UHV Anlage 1 für Jahr 2025

der Gewässerunterhaltung I. und II. Ordnung sowie der Verwaltungskosten

Anlage 1 zur Umlagesatzung der Stadt Allstedt vom 22.03.2021

Für das Umlagejahr 2025 werden gem. § 7 Abs. 1 der Umlagesatzung folgende Umlagesätze bekannt gegeben:

Unterhaltungsverband

Flächenbeitrag in €/ha

Erschwernisbeitrag in €/ha

(„Grundsteuer A“)

(„nicht Grundsteuer A“)

UHV „Helme“

13,69

11,76

UHV „Untere Unstrut“

10,16

UHV „Wipper-Weida“

11,74

Der Erschwernisbeitrag in €/ha wurde ermittelt aus dem Erschwernisbeitrag des Unterhaltungsverbandes „Helme“ dividiert durch die ermittelte Fläche des Unterhaltungsverbandes „Helme“ (Flächen „nicht Grundsteuer A“).

Gemäß § 6 Satz 3 der Umlagesatzung wurden folgende Verwaltungskosten kalkuliert:

Verwaltungskosten:

Fläche

Verwaltungskostensatz in €/ha

alle Flächen

1,51

(„Grundsteuer A“ und „nicht Grundsteuer A“)

zusätzlich f. Flächen des UHV „Helme“

1,51

Flächen „nicht Grundsteuer A“