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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Allstedt am 05.04.2023

Beschluss-Nr.: 246-33/2023

Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelungen des § 2b UstG nach dem Jahressteuergesetz 2022 und § 27 Abs. 22a UStg

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Die Stadt Allstedt hält vorerst weiter an der in 2016 abgegebenen Optionserklärung i. S. d. § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG fest. Eine erneute Erklärung gegenüber der Finanzbehörde ist nicht notwendig.

02

Bis spätestens zum 30.09.2023 prüft die Verwaltung, ob die Anwendung der neuen Rechtslage nach § 2b UStG finanziell vorteilhafter ist. Dem Stadtrat sind anschließend die Auswirkungen bezogen auf die einzelnen Jahre (2017 bis 2023) zu erläutern. Auf dieser Grundlage wird der Stadtrat den Widerruf der Option i. S. d. § 27 Absatz 22 Satz 3 UstG prüfen und ggf. einen entsprechenden Beschluss fassen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 247-33/2023

Antrag der Fraktion WG FFW Allstedt zu § 6 EEG - Bestandsanlagen

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Dem Antrag der WG FFw Allstedt wird stattgegeben.

02

Die Stadt Allstedt wirbt bei den Betreibern von bestehenden Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen um eine freiwillige Beteiligung der Kommune am wirtschaftlichen Erfolg i. S. d. § 6 EEG 2023, soweit diese sich auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde befinden.

03

Die Verwaltung soll einen angepassten, branchenüblichen Mustervertrag für die Gegebenheiten des Einzelfalls erstellen und diesen dem Betreiber zusenden.

04

Bis spätestens zum 30.08.2023 unterrichtet die Verwaltung den Stadtrat über den Stand der Verhandlungen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 248-33/2023

Antrag der Fraktion WG FFW Allstedt zur Verteilung der Einnahmen nach §6 EEG

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Dem Antrag der WG FFw Allstedt wird stattgegeben.

02

Der Antrag wird an die Ausschüsse zur Beratung und abschließenden Bewertung verwiesen.

03

Der Antrag wird an die Ortschaftsräte zur Beratung und abschließenden Bewertung verwiesen.

04

Die Verwaltung wird beauftragt alle rechtlichen Schritte einzuleiten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 249-33/2023

Antrag der Fraktion WG FFw Allstedt über die grundlegende Überarbeitung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Dem Antrag der Fraktion WG FFw Allstedt zur grundlegenden Überarbeitung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung wird stattgegeben.

02

Die Verwaltung wird beauftragt, die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung zu überarbeiten und an die aktuellen Erkenntnisse und Bedürfnisse anzupassen.

03

Der Entwurf der überarbeiteten Fassung ist bis spätestens zum 31.12.2023 dem zuständigen Ausschuss zuzuleiten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 253-33/2023

Änderung der Anlage 1 der Satzung der Stadt Allstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung (Umlagesatzung) vom 22.03.2021

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Allstedt beschließt die Änderung der Anlage 1 der Umlagesatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge entsprechend der Beitragsbescheide der jeweiligen Unterhaltungsverbände sowie der kalkulierten Verwaltungskosten für das Umlagejahr 2022.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 254-33/2023

196. Lindenmarkt 2023

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Dem Veranstaltungsplan „196 Jahre Lindenmarkt in Allstedt“ vom 30.06. - 03.07.2023 wird in der vorliegenden Variante zugestimmt.

02

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister die Verträge zu unterzeichnen.

03

Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 255-33/2023

Gebührenordnung für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der beiliegenden Gebührenordnung für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt wird zugestimmt.

02

Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 256-33/2023

Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Holdenstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Kamerad Oliver Lenzewski wird ab dem 17.04.2023 als Ortswehrleiter der FFW Holdenstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 257-33/2023

Berufung des stellv. Ortswehrleiters der FFW Holdenstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Kamerad Ronny Klauß wird ab dem 17.04.2023 als stellv. Ortswehrleiter der FFW Holdenstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 258-33/2023

Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Allstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Kamerad Ronald Hahn wird ab dem 17.04.2023 als Ortswehrleiter der FFW Allstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 259-33/2023

Berufung des stellv. Ortswehrleiters der FFW Allstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Kamerad Siegfried Hahn wird ab dem 17.04.2023 als stellv. Ortswehrleiter der FFW Allstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 260-33/2023

Berufung des stellv. Ortswehrleiters der FFW Winkel in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Kamerad Dieter Trotzewitz wird ab dem 17.04.2023 als stellv. Ortswehrleiter der FFW Winkel in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 261-33/2023

Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Beyernaumburg in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Kamerad Thomas Schremmer wird ab dem 17.04.2023 als Ortswehrleiter der FFW Beyernaumburg in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen.

02

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 262-33/2023

Anschaffung Fahrzeug Bauhof vor Haushaltsbeschluss

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Stadtrat beschließt den Vorgriff auf den Haushalt 2023 zur Ersatzbeschaffung eines kommunalen Bauhoffahrzeuges.

02

Der Bürgermeister wird ermächtigt die notwendigen Schritte einzuleiten und auszuführen.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 263-33/2023

Verkauf Guts- und Herrenhaus Wolferstedt Brauhausgasse 97

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Stadtrat der Stadt Allstedt stimmt der Veräußerung des Flurstücks 6/3, Flur 4 in der Gemarkung Wolferstedt zu.

02

Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen.

03

Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn Rene Groß die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung zu vertreten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 264-33/2023

Verkauf vom Wohnbaufläche und Bereinigung von der Überbauung des Wohngebäudes.

Das Grundstück hat die Anschrift Heidenweg 107

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Stadtrat der Stadt Allstedt stimmt der Veräußerung einer Teilfläche von ca. 127 qm aus den Flurstücken 471 und 477, Flur 4 der Gemarkung Pölsfeld zu.

02

Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen.

03

Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn Rene Groß die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung zu vertreten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 265-33/2023

Verkauf Grundstück Flur 5 Flurstück 44/111 mit einer Größe von 38qm in der Gemarkung Beyernaumburg

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Der Stadtrat der Stadt Allstedt stimmt dem Verkauf des Flurstücks 44/111 Flur 5 Gemarkung Beyernaumburg mit einer Größe 38 qm zu.

02

Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn René Groß, dienstansässig bei der Stadt Allstedt in 06542 Allstedt Forststraße 9, die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung zu vertreten.

Richter, Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 266-33/2023

Kreditaufnahme für die Maßnahme „Sanierung Liedersdorfer Straße“ und diverser Maßnahmen im Bereich der Straßenentwässerung

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Richter, Bürgermeister