Beschluss-Nr.: 342-41/2024
Nachfolge Jörg Buchmann
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Dass die Nachfolge im Stadtrat für den verstorbenen Stadtrat Jörg Buchmann, Herr Manfred Berg antritt bis zum Stadtratswahlperiodenende. Ebenso übernimmt er die Nachfolge im Bauausschuss. Frau Karola Eichentopf wird den Platz bei der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Allstedt übernehmen. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 343-41/2024
Bestandsverzeichnis der Straßen der Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Das Bestandsverzeichnis wird in der vorliegenden Form beschlossen. |
| 02 | Das Bestandverzeichnis ist gemäß § 4 Abs. 2 StrG LSA sechs Monate öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. |
| 03 | Der Bürgermeister wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten. |
Beschluss-Nr.: 344-41/2024
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01. | Der beiliegenden Satzung der Stadt Allstedt über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen wird zustimmt. |
| 02. | Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 345-41/2024
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Die Berufung von
Frau Evelyn Edler als Wahlleiterin
Frau Rowena Kärst als stellvertretende Wahlleiterin
für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024.
Beschluss-Nr.: 346-41/2024
Einteilung der Wahlbezirke zur Kommunal- und Europawahl 2024
Beschlusstext:
| 01 | Der Wahlbereich der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt wird zur Kommunalwahl und Europawahl am 09.06.2024 in 15 Wahlbezirke eingeteilt. | |
| 02 | Die Wahlbezirke umfassen die Ortsteile: | |
| 01 | Allstedt – westliches Stadtgebiet |
| 02 | Allstedt – östliches Stadtgebiet |
| 03 | Beyernaumburg und Othal |
| 04 | Emseloh |
| 05 | Holdenstedt |
| 06 | Katharinenrieth |
| 07 | Liedersdorf |
| 08 | Mittelhausen |
| 09 | Einsdorf |
| 10 | Niederröblingen |
| 11 | Nienstedt |
| 12 | Einzingen |
| 13 | Pölsfeld |
| 14 | Sotterhausen |
| 15 | Winkel |
| 16 | Wolferstedt und Klosternaundorf |
| 17 | Briefwahllokal, Forststraße 9 in 06542 Allstedt |
| 03 | Die Verwaltung wird beauftrag alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. | |
Beschluss-Nr.: 347-41/2024
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan Nr. 41 Gewerbe- und Industriegebiet A38 OT Nienstedt/ Wolferstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
(1) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 „Gewerbe- und Industriegebiet A 38 im OT Nienstedt und OT Wolferstedt wird gemäß § 1 (3) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB aufgestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (siehe Anlage).
(2) Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.
(3) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erweiterung einer Windkraftanlage im Windpark Nienstedt/Einzingen
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss-Nr.: 349-41/2024
Erweiterung einer Windkraftanlage im Windpark Nienstedt/Einzingen
Dem Beschluss wurde zugestimmt.