Der Stadtrat der Stadt Allstedt hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 mit Beschluss-Nr 333-40/2023 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „erneuerbare Energien“ für das gesamt Gebiet der Einheitsgemeinde beschlossen. In diesem soll die Flächennutzung für die Erzeugung von erneuerbaren Energien in der Stadt Allstedt betrachtet und planungsrechtlich festgelegt werden.
Allstedt, den 04.03.2024