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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Änderung der Anlage 1 zur Umlagesatzung der Stadt Allstedt vom 22.03.2021

Für das Umlagejahr 2024 werden gem. § 7 Abs. 1 der Umlagesatzung folgende Umlagesätze bekannt gegeben:

Unterhaltungsverband

Flächenbeitrag in €/ha

Erschwernisbeitrag in €/ha

(„Grundsteuer A“)

(„nicht Grundsteuer A“)

UHV „Helme“

13,04

11,11

UHV „Untere Unstrut“

8,86

UHV „Wipper-Weida“

10,97

Der Erschwernisbeitrag in €/ha wurde ermittelt aus dem Erschwernisbeitrag des Unterhaltungsverbandes „Helme“ dividiert durch die ermittelte Fläche des Unterhaltungsverbandes „Helme“ (Flächen „nicht Grundsteuer A“).

Gemäß § 6 Satz 3 der Umlagesatzung wurden folgende Verwaltungskosten kalkuliert:

Verwaltungskosten:

Fläche

Verwaltungskostensatz in €/ha

alle Flächen

1,51

(„Grundsteuer A“ und „nicht Grundsteuer A“)

zusätzlich f. Flächen des UHV „Helme“

1,51

Flächen „nicht Grundsteuer A“