Beschluss-Nr.: 84-8/2025
Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Einzingen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der Kamerad Ronny Wagner wird ab dem 30.07.2025 als Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Einzingen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren berufen. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. |
Beschluss-Nr.: 85-8/2025
Änderung der Anlage 1 der Umlagesatzung der Stadt Allstedt vom 22.03.2021
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Die Änderung der Anlage 1 der Umlagesatzung der Stadt Allstedt vom 22.03.2021. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, das Umlageverfahren für das Jahr 2024 gemäß Umlagesatzung durchzuführen. |
Beschluss-Nr.: 86-8/2025
Neufassung der Ehrenordnung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Die Neufassung der Ehrenordnung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt. Die finanziellen Auswirkungen werden dementsprechend im Haushalt 2025 eingeplant. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt alle rechtlichen Schritte einzuleiten. |
Beschluss-Nr.: 87-8/2025
Prüfflächen für Windenergieanlagen nördlich der Ortsteile Wolferstedt und Mittelhausen
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| (01) | Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Regionale Planungsgemeinschaft Harz zu bitten, das in der Anlage 2 gekennzeichnete Gebiet [maximale Ausnutzung der Fläche] dahingehend zu überprüfen, inwieweit es den Kriterien des von der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz aufgestellten Kriterienkatalogs entspricht. |
| (02) | Auf Grundlage der Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz wird der Stadtrat entscheiden, ob der geeignete Flächenbereich der Planungsgemeinschaft zur Einarbeitung in den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans gemeldet werden soll. |
| (03) | Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. |
Beschluss-Nr.: 88-8/2025
Verteilung der Einnahmen nach § 6 EEG - 0,2 Cent je kWh
| Beschlusstext: | ||
| Der Stadtrat beschließt: | ||
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Allstedt beschließt folgende Verteilung der Einnahmen aus § 6 EEG: | |
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| a) | 0 % der Einnahmen sollen auf den Investitionshaushalt der gesamten Einheitsgemeinde verteilt werden |
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| b) | 70% der Einnahmen sollen investiv oder zur Behebung des Sanierungsstaus aufgrund aufgeschobener Instandhaltungsmaßnahmen nur auf die Ortsteile verteilt werden, in denen Anlagen betrieben werden. Bei Windenergieanlagen gilt der gesetzlich vorgeschriebene Aufteilungsmaßstab für die Verteilung auf die Ortsteile. |
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| c) 30% der Einnahmen sollen in den Fonds der Brauchtumsmittel aller Ortsteile verteilt werden. | |
| 2. | Die Verteilung der Einnahmen gemäß § 6 EEG erfolgt in dem zweiten Haushaltsjahr, dass der Vereinnahmung folgt. | |
| 3. | Der obige Aufteilungsmaßstab gilt auch für Einnahmen gemäß dem geplanten Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz. | |
| 4. | In 2030 wird der Stadtrat überprüfen, ob der Aufteilungsschlüssel dem Ziel der Ausgewogenheit gerecht wird und ggf. mit Wirkung für die Zukunft nachjustieren. | |
Beschluss-Nr.: 89-8/2025
Organigramm Lindenmarkt
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Das Organigramm ist die Arbeitsgrundlage für die Vorbereitung und Durchführung des Lindenmarktes |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen |
Beschluss-Nr.: 90-8/2025
Lindenmarktprogramm 2025
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Dem Veranstaltungsplan „198 Jahre Lindenmarkt“ in Allstedt wird zugestimmt. |
| 02 | Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister die Verträge zu unterzeichnen. |
| 03 | Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 91-8/2025
1. Änderung der Marktordnung
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegenden 1. Änderung der Marktordnung wird zugestimmt.
Beschluss-Nr.: 92-8/2025
3. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Allstedt (Feuerwehrsatzung)
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Der 3. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Allstedt (Feuerwehrsatzung) wird in der vorliegenden Form zugestimmt. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 93-8/2025
Grundsatzbeschluss Teilhabemanager
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Dem Ansinnen einen Fördermittelantrag für das Programm `Örtliches Teilhabemanagement im Land Sachsen-Anhalt ‘wird zugestimmt. |
| 02 | Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2025 f.f. eingeplant und diesen zugestimmt. |
| 03 | Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten und den Stadtrat regelmäßig über den Fortgang zu unterrichten. |