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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Vorlage BV_139_2024-2029

Beschluss

Nr.: 89-8/2025

Amt:

Ordnungsamt

Bearbeiter:

Frau Busch

Öffentlich

ja

Vorlagen-Nr.:

BV 139/2024-2029

erstellt am: 20.01.2025

Beschlussgegenstand

Organigramm Lindenmarkt

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

01

Das Organigramm ist die Arbeitsgrundlage für die Vorbereitung und Durchführung des Lindenmarktes

02

Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen

Sachverhalt/Begründung:

Organigramm für den Lindenmarkt

1.

Der Lindenmarkt findet jährlich am 1. Wochenende im Juli von Freitag, 16.00 Uhr bis Sonntag, mit Feuerwerk, statt. Dabei müssen die Tage Samstag und Sonntag in den Monat Juli Fallen.

2.

Kulturveranstaltungen sollen an allen Veranstaltungstagen durchgeführt werden.

3.

Ein Feuerwerk ist durchzuführen.

4.

In Vorbereitung der Programmauswahl sind der Ausschuss Kultur, Sport, Tourismus und Freizeit zu beteiligen. Dem Stadtrat wird auf Grund der eingeholten kulturellen Angebote eine Empfehlung gegeben und zur Beschlussvorlage vorgelegt.

Programm

Freitag:

Eröffnung durch den Bürgermeister

19.00 Uhr – 02.00 Uhr Disco

Samstag:

15.00 Uhr – 17.00 Uhr Kinderprogramm

20.00 Uhr – 01.00 Uhr Tanzabend

01.00 Uhr – 03.00 Uhr Jugenddisco

Sonntag:

11.00 Uhr – 14.00 Uhr Frühschoppen

15.00 Uhr – 17.00 Uhr Familienprogramm

19.00 Uhr – 02.00 Uhr Tanzabend / oder Disco

Ab 22.30 Uhr Feuerwerk

5.

Für Versorgungsstände stehen ca. 200 qm Stellfläche zur Verfügung. Hier sind mehrere Anbieter zu berücksichtigen. Für den oberen Bereich der Bühne werden max. 4 Stellflächen für Ausschankwagen vergeben. Die Stellplätze werden vorrangig an Allstedter Gastwirte vergeben, die im Hauptgewerbe einen Gaststättenbetrieb unterhalten.

6.

Für Händler und Gewerbetreibende steht eine Strecke von ca. 200 lfd. m zur Verfügung (unterhalb der Bühne), die durch mehrere Händler und Gewerbetreibende zu belegen ist. Dieser Bereich kann für die Imbissversorgung, Markthändler und zur Präsentation von Vereinen und Gewerbetreibenden genutzt werden. Die Standflächen sind schriftlich, mit den erforderlichen Genehmigungen, zu beantragen.

7.

Fahr- und Vergnügungsgeschäften steht eine Fläche von 2400 qm zur Verfügung, die durch mehrere Betreiber zu belegen ist.

8.

Für den Zeitraum des Festes wird von der Verwaltung ein Sicherheitsdienst beauftragt, welcher in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt alle erforderlichen, organisatorischen Angelegenheiten im Vorfeld bespricht und organisiert.

9.

Ebenfalls stehen in der Zeit von Freitag 17.00 Uhr – 22.00 Uhr, Samstag von 07.00 Uhr – 21.00 Uhr und Sonntag von 17.00 Uhr – 23.00 Uhr Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Ansprechpartner im Organisationsbüro zur Verfügung.

10.

Das Organisationsbüro befindet sich im oberen Bereich des Festplatzes, gegenüber der Bühne.

11.

Der Toilettenwagen befindet sich ebenfalls im oberen Bereich des Festplatzes.

Kirchner
Bürgermeister