| Beschluss | Nr.: 89-8/2025 |
| Amt: Ordnungsamt | ||
| Bearbeiter: Frau Busch | Öffentlich ja | Vorlagen-Nr.: BV 139/2024-2029 erstellt am: 20.01.2025 |
Beschlussgegenstand
| Organigramm Lindenmarkt |
| Beratungsfolge | Sitzungstermin | TOP | Öffentlich | Abstimmungsergebnis | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen | |||
| Stadtrat | 31.03.2025 | 8.9 | ja | 17 | 2 | 0 |
| Haupt- und Vergabeausschuss | 17.03.2025 | 8.8 | ja |
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| Kulturausschuss | 06.03.2025 | 8 | ja |
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Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschlusstext:
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Das Organigramm ist die Arbeitsgrundlage für die Vorbereitung und Durchführung des Lindenmarktes |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen |
Sachverhalt/Begründung:
| Organigramm für den Lindenmarkt | |
| 1. | Der Lindenmarkt findet jährlich am 1. Wochenende im Juli von Freitag, 16.00 Uhr bis Sonntag, mit Feuerwerk, statt. Dabei müssen die Tage Samstag und Sonntag in den Monat Juli Fallen. |
| 2. | Kulturveranstaltungen sollen an allen Veranstaltungstagen durchgeführt werden. |
| 3. | Ein Feuerwerk ist durchzuführen. |
| 4. | In Vorbereitung der Programmauswahl sind der Ausschuss Kultur, Sport, Tourismus und Freizeit zu beteiligen. Dem Stadtrat wird auf Grund der eingeholten kulturellen Angebote eine Empfehlung gegeben und zur Beschlussvorlage vorgelegt. |
| Programm | |
| Freitag: | Eröffnung durch den Bürgermeister |
| 19.00 Uhr – 02.00 Uhr Disco |
| Samstag: | 15.00 Uhr – 17.00 Uhr Kinderprogramm |
| 20.00 Uhr – 01.00 Uhr Tanzabend |
| 01.00 Uhr – 03.00 Uhr Jugenddisco |
| Sonntag: | 11.00 Uhr – 14.00 Uhr Frühschoppen |
| 15.00 Uhr – 17.00 Uhr Familienprogramm |
| 19.00 Uhr – 02.00 Uhr Tanzabend / oder Disco |
| Ab 22.30 Uhr Feuerwerk |
| 5. | Für Versorgungsstände stehen ca. 200 qm Stellfläche zur Verfügung. Hier sind mehrere Anbieter zu berücksichtigen. Für den oberen Bereich der Bühne werden max. 4 Stellflächen für Ausschankwagen vergeben. Die Stellplätze werden vorrangig an Allstedter Gastwirte vergeben, die im Hauptgewerbe einen Gaststättenbetrieb unterhalten. |
| 6. | Für Händler und Gewerbetreibende steht eine Strecke von ca. 200 lfd. m zur Verfügung (unterhalb der Bühne), die durch mehrere Händler und Gewerbetreibende zu belegen ist. Dieser Bereich kann für die Imbissversorgung, Markthändler und zur Präsentation von Vereinen und Gewerbetreibenden genutzt werden. Die Standflächen sind schriftlich, mit den erforderlichen Genehmigungen, zu beantragen. |
| 7. | Fahr- und Vergnügungsgeschäften steht eine Fläche von 2400 qm zur Verfügung, die durch mehrere Betreiber zu belegen ist. |
| 8. | Für den Zeitraum des Festes wird von der Verwaltung ein Sicherheitsdienst beauftragt, welcher in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt alle erforderlichen, organisatorischen Angelegenheiten im Vorfeld bespricht und organisiert. |
| 9. | Ebenfalls stehen in der Zeit von Freitag 17.00 Uhr – 22.00 Uhr, Samstag von 07.00 Uhr – 21.00 Uhr und Sonntag von 17.00 Uhr – 23.00 Uhr Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Ansprechpartner im Organisationsbüro zur Verfügung. |
| 10. | Das Organisationsbüro befindet sich im oberen Bereich des Festplatzes, gegenüber der Bühne. |
| 11. | Der Toilettenwagen befindet sich ebenfalls im oberen Bereich des Festplatzes. |