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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2026
Nichtamtlicher Teil
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Aus dem Rathaus berichtet 2026_05

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

jedes Jahr aufs Neue zeigt uns die Natur, welche Veränderungen das Frühjahr mit sich bringt. Auch unsere Kulturlandschaft – also die durch Menschenhand gestaltete Umgebung – befindet sich im Wandel. In den kommenden Jahren werden einige Windenergieanlagen zurückgebaut und durch neue ersetzt. Dieser Prozess wird als „Repowering“ bezeichnet.

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt hat am 23.06.2025 Leitlinien für faire Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte beschlossen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und eine größtmögliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Energieprojekten zu ermöglichen. Diese Leitlinien finden auch bei Repowering-Vorhaben Anwendung.

Im Bestandswindpark Holdenstedt steht eine solche Erneuerung an. Der Gesetzgeber unterstützt diese Entwicklung ausdrücklich, da es sich um bereits etablierte Standorte handelt. Gemäß den Leitlinien ist die Einrichtung eines Projektbeirates vorgesehen. Dieser soll bei wesentlichen Projektfragen eingebunden werden, aktuelle Entwicklungen begleiten und für Transparenz sorgen.

Der Beirat hat keine bindende Entscheidungsbefugnis, bietet jedoch die Möglichkeit, lokale Interessen frühzeitig einzubringen und gegenüber dem Projektträger Juwi zu vertreten. Mitwirken können Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Gruppen, beispielsweise Grundstückseigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Unternehmen, Vereine sowie Institutionen.

Wenn Sie Interesse an einer Mitwirkung im Projektbeirat haben, teilen Sie uns dies bitte bis zum 25.05.2026 schriftlich oder per E-Mail an info@allstedt.de unter dem Kennwort „Beirat Windpark Holdenstedt“ mit. Bitte geben Sie dabei an, welche Interessengruppe Sie vertreten möchten.

Ich sehe in diesem Format eine gute Möglichkeit, die anstehenden Veränderungen transparent zu gestalten und im kontinuierlichen Austausch mit dem Projektentwickler Juwi zu bleiben.

Ein weiteres Thema, das eine sorgfältige Kommunikation erfordert, betrifft die Überlassung von Garagen auf kommunalem Grund und Boden. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Frage, ob vom allgemeinen Grundsatz abgewichen werden kann, dass Eigentümer des Grundstücks zugleich Eigentümer der darauf befindlichen Gebäude ist.

Eine pauschale Aussage ist hierzu nicht möglich, da die jeweiligen Vertragsverhältnisse mit der Historie entscheidend sind. Zu beachten ist jedoch, dass unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Schuldrechtsanpassungsgesetz das Eigentum an Garagen per Gesetz übergeht bzw. in der Vergangenheit bereits übergegangen ist. Dabei handelt es sich um abgeschlossene Vorgänge, die nachträglich nicht mehr beeinflusst werden können.

Mir ist bewusst, dass diese Situation bei einigen Betroffenen das Gefühl der Enteignung hervorrufen kann. Zu den Aufgaben eines Bürgermeisters gehört es jedoch auch, über schwierige Sachverhalte offen zu informieren. Ich bin zuversichtlich, dass wir unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit Lösungen finden werden, die auch für die Betroffenen tragfähig sind. Der rechtliche Rahmen wird derzeit intensiv geprüft.

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass seit dem 01.04.2026 Frau Tina Kühn die Stelle des örtlichen Teilhabemanagements in der Einheitsgemeinde Allstedt übernommen hat. Ziel dieses Angebots ist es, die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigungen aufzugreifen, bestehende Barrieren zu erkennen und abzubauen sowie individuelle Unterstützung anzubieten.

Frau Kühn steht Ihnen für Fragen und Anliegen unter der Telefonnummer 034652/864 24 oder per E-Mail teilhabe@allstedt.de zur Verfügung. Persönliche Gespräche sind dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr möglich.

Das Projekt wird im Rahmen des ESF-Programms „Örtliches Teilhabemanagement“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Landes Sachsen-Anhalt gefördert und ist zunächst bis zum 31.03.2028 finanziert. Ohne diese finanzielle Unterstützung wäre die Umsetzung in unserer Kommune nicht möglich.

Unsere Einheitsgemeinde lebt von den Menschen, die hier wohnen, arbeiten und sich einbringen. Die anstehenden Veränderungen betreffen uns alle – umso wichtiger ist es, diese gemeinsam zu gestalten und im Gespräch zu bleiben.

Ich lade Sie herzlich ein, sich weiterhin aktiv einzubringen und die Entwicklung unserer Stadt Allstedt mitzugestalten. Lassen Sie uns die Zukunft unserer Heimat gemeinsam verantwortungsvoll und mit Augenmaß weiterentwickeln.

Ihr Bürgermeister
Daniel Kirchner