Auf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1, 45 Abs. 2 Nr. 1 und 99 Abs. 2 Nr.1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl LSA S.288), in seiner aktuellen Fassung i.V.m. dem Kommunalen Abgabengesetzt LSA (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl LSA S. 405), in seiner aktuellen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Allstedt in seiner Sitzung am 27.04.2026 die Entgeltordnung für das Sommerbad Allstedt beschlossen.
Für die Benutzung des Sommerbades der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt werden Entgelte erhoben, die Bestandteil dieser Entgeltordnung sind. Die Entgelte sind im Voraus zu zahlen (Ausnahmen betreffen in Anlage 1, Punkt III. Multifunktionsfläche Nr.4, dafür erhält der Benutzer eine Rechnung)
Nutzungsentgelte für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, werden in der Anlage 1 geregelt und sind Bestandteil dieser Entgeltordnung.
Wird ein Badegast wegen Verstoßes gegen die Badeordnung oder aus sonstigem wichtigem Grund des Bades verwiesen, wird das gezahlte Nutzungsentgelt nicht erstattet.
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Entgeltordnung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
Die Entgeltordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Sommerbad der Stadt Allstedt vom 05.04.2023 außer Kraft.
Allstedt, den 29.04.2026
Anlage 1
Nutzungsentgelte für das Sommerbad der Stadt Allstedt
I. Höhe der Nutzungsentgelte
| Benutzungsentgelt | ermäßigt | Ohne Ermäßigung | |
| 1. | Einzelkarte | ||
| Erwachsener | 2,00 € | 4,00 € | |
| Kinder (unter 16 Jahren) | 1,00 € | 2,00 € | |
| 2. | Tageskarte | ||
| Erwachsener | 2,50 € | 5,00 € | |
| Kinder (unter 16 Jahren) | 1,25 € | 2,50 € | |
| 3. | Abendkarte | ||
| Erwachsener | 1,00 € | 2,00 € | |
| Kinder (unter 16 Jahren) | 0,50 € | 1,00 € | |
| 4. | Familienkarte mit max. 2 Erwachsene und 2 Kinder | 10,00 € | |
| jedes weitere Kind | 2,00 € | ||
| 5. | 10er Karte (Einzelkarte) | ||
| Erwachsene | 16,00 € | 32,00 € | |
| Kinder (unter 16 Jahren) | 8,00 € | 16,00 € | |
| 6. | 10er Karte (Tageskarte) | ||
| Erwachsene | 21,00 € | 42,00 € | |
| Kinder (unter 16 Jahren) | 10,50 € | 21,00 € | |
| 7. | Besucherkarte (gilt nur für Terrasse) | 1,00 € | |
| 8. | Benutzung der Warmwasserduschen | 3,00 € |
Ermäßigungen gelten für folgende Personengruppen: Behinderte mit Schwerbeschädigtenausweis, gleiches gilt für den amtlich zuerkannte Begleiter, sowie für Schüler und Studenten mit gültigem Schüler-/Studentenausweis (ab 16 Jahre) und Mitgliedern der Kinder- und Jugendfeuerwehren, gleiches gilt für Gruppen der Kitas, Hort, Grund- und Sekundarschulen im Einzugsbereich der Stadt Allstedt.
II. Entgelte für Leistungen
| Schwimmunterricht (ab 2 Personen) je ½ Stunde | 12,00 € | |
| Schwimmkurs (ab 2 Personen) mit 5 Einheiten je ½ Stunde | 50,00 € | |
| Schwimmstufen: | Seepferdchen | 5,00 € |
| Frosch, Seeräuber, Ente, Delphin | 5,00 € | |
| Dt. Schwimmpass | 5,00 € | |
| Schwimmprüfung für Dt. Schwimmpass bronze | 10,00 € | |
| Schwimmprüfung für Dt. Schwimmpass silber | 10,00 € | |
III. Multifunktionsfläche
| 1. | Multifunktionsfläche inkl. Containeranlage mit Übernachtung | |
| a. | Flächenteile je Quadratmeter — 1,00 € | |
| b. | gesamte Fläche — 200,00 € | |
| 2. | Multifunktionsfläche inkl. Containeranlage während der Öffnungszeiten — 50,00 € | |
| 3. | Jugendcamp pro Person inkl. Badeintritt und Duschen pro Tag — 5,00 € | |
| 4. | Abendveranstaltungen | |
| (von 19.00 Uhr bis zum nächsten Tag 9.00 Uhr) — 200,00 € | ||
| zusätzlich werden BK-Kosten für jede verkaufte Karte erhoben — 1,00 € | ||
Alle Nutzungsentgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Allstedt, den 29.04.2026