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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Entgeltordnung für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

Auf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1, 45 Abs. 2 Nr. 1 und 99 Abs. 2 Nr.1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl LSA S.288), in seiner aktuellen Fassung i.V.m. dem Kommunalen Abgabengesetzt LSA (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl LSA S. 405), in seiner aktuellen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Allstedt in seiner Sitzung am 27.04.2026 die Entgeltordnung für das Sommerbad Allstedt beschlossen.

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung des Sommerbades der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt werden Entgelte erhoben, die Bestandteil dieser Entgeltordnung sind. Die Entgelte sind im Voraus zu zahlen (Ausnahmen betreffen in Anlage 1, Punkt III. Multifunktionsfläche Nr.4, dafür erhält der Benutzer eine Rechnung)

§ 2

Benutzungsgrundsätze

  1. Jeder Badegast erhält gegen Zahlung des Benutzungsentgelts eine Eintrittskarte und somit Zugang zum Sommerbad.
  2. Eintrittskarten sind nicht übertragbar.
  3. Eintritt wird ab dem 2. Lebensjahr erhoben.
  4. Tageskarten gelten am Tage der Ausgabe und berechtigen beliebig oft zum Betreten des Bades.
  5. Einzelkarten gelten am Tage der Ausgabe und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades.
  6. Familienkarten gelten am Tag der Ausgabe. Diese sind gültig für zwei Erziehungsberechtigte mit max. zwei Kindern und berechtigen beliebig oft zum Betreten des Bades.
  7. Zehnerkartenabschnitte gelten jeweils für den Tag der Entwertung und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades. Zehnerkartenabschnitte, die in der laufenden Saison nicht entwertet wurden, haben auch in den folgenden Badesaison noch Gültigkeit.
  8. Abendkarten gelten am Tage der Ausgabe zwei Stunden vor Schließung des Bades und berechtigen nur zum einmaligen Betreten.
  9. Gezahlte Entgelte werden nicht zurückgegeben. Das auf verlorene, nicht ausgenutzte oder nicht voll ausgenutzte Eintrittskarten gezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
  10. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt der Erwerber die Anerkennung der Badeordnung für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt.
  11. Das diensthabende Personal des Sommerbades oder Beauftragte der Stadtverwaltung Allstedt sind berechtigt die Badegäste auf den Besitz einer gültigen Eintrittskarte zu kontrollieren. Wer ohne gültige Eintrittskarte im Sommerbad angetroffen wird, hat eine erhöhtes Nutzungsentgelt von 50,- Euro zu entrichten.

§ 3

Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte für das Sommerbad der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, werden in der Anlage 1 geregelt und sind Bestandteil dieser Entgeltordnung.

§ 4

Ermäßigungen

  1. Ermäßigte Karten werden ausgegeben an:
    1. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis zu 50 % ermäßigt, gleiches gilt für den amtlich zuerkannte Begleiter.
    2. Schüler und Studenten (ab16 Jahre) nach vorlegen eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises zu 50% ermäßigt.
    3. Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Allstedt zu 50% ermäßigt.
    4. Gruppen der Kitas, Grund- und Sekundarschulen, sowie des Horts im Einzugsbereich der Stadt Allstedt zu 50 % ermäßigt.
  2. Die Ermäßigung betrifft nur die in Anlage 1, Punkt I Nutzungsentgelte Nr. 1, 2, 3, 5 und 6.
  3. Der Bürgermeister kann im Einzelfall über eine Entgeltermäßigung entscheiden. Der Ermäßigungsantrag ist schriftlich und mit nachvollziehbarer Begründung, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bei der Stadt Allstedt einzureichen.

§ 5

Verstöße

Wird ein Badegast wegen Verstoßes gegen die Badeordnung oder aus sonstigem wichtigem Grund des Bades verwiesen, wird das gezahlte Nutzungsentgelt nicht erstattet.

§ 6

Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Entgeltordnung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.

§ 7

Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Sommerbad der Stadt Allstedt vom 05.04.2023 außer Kraft.

Allstedt, den 29.04.2026

 

 

Daniel Kirchner 
Bürgermeister

Anlage 1

Nutzungsentgelte für das Sommerbad der Stadt Allstedt

I. Höhe der Nutzungsentgelte

Benutzungsentgelt

ermäßigt

Ohne Ermäßigung

1.

Einzelkarte

Erwachsener

2,00 €

4,00 €

Kinder (unter 16 Jahren)

1,00 €

2,00 €

2.

Tageskarte

Erwachsener

2,50 €

5,00 €

Kinder (unter 16 Jahren)

1,25 €

2,50 €

3.

Abendkarte

Erwachsener

1,00 €

2,00 €

Kinder (unter 16 Jahren)

0,50 €

1,00 €

4.

Familienkarte mit max. 2 Erwachsene und 2 Kinder

10,00 €

jedes weitere Kind

2,00 €

5.

10er Karte (Einzelkarte)

Erwachsene

16,00 €

32,00 €

Kinder (unter 16 Jahren)

8,00 €

16,00 €

6.

10er Karte (Tageskarte)

Erwachsene

21,00 €

42,00 €

Kinder (unter 16 Jahren)

10,50 €

21,00 €

7.

Besucherkarte (gilt nur für Terrasse)

1,00 €

8.

Benutzung der Warmwasserduschen

3,00 €

Ermäßigungen gelten für folgende Personengruppen: Behinderte mit Schwerbeschädigtenausweis, gleiches gilt für den amtlich zuerkannte Begleiter, sowie für Schüler und Studenten mit gültigem Schüler-/Studentenausweis (ab 16 Jahre) und Mitgliedern der Kinder- und Jugendfeuerwehren, gleiches gilt für Gruppen der Kitas, Hort, Grund- und Sekundarschulen im Einzugsbereich der Stadt Allstedt.

II. Entgelte für Leistungen

Schwimmunterricht (ab 2 Personen) je ½ Stunde

12,00 €

Schwimmkurs (ab 2 Personen) mit 5 Einheiten je ½ Stunde

50,00 €

Schwimmstufen:

Seepferdchen

5,00 €

Frosch, Seeräuber, Ente, Delphin

5,00 €

Dt. Schwimmpass

5,00 €

Schwimmprüfung für Dt. Schwimmpass bronze

10,00 €

Schwimmprüfung für Dt. Schwimmpass silber

10,00 €

III. Multifunktionsfläche

1.

Multifunktionsfläche inkl. Containeranlage mit Übernachtung 

a.

Flächenteile je Quadratmeter  —  1,00 €

b.

gesamte Fläche  —  200,00 €

2.

Multifunktionsfläche inkl. Containeranlage während der Öffnungszeiten  —  50,00 €

3.

Jugendcamp pro Person inkl. Badeintritt und Duschen pro Tag  — 5,00 €

4.

Abendveranstaltungen 

(von 19.00 Uhr bis zum nächsten Tag 9.00 Uhr)  —  200,00 €

zusätzlich werden BK-Kosten für jede verkaufte Karte erhoben  —  1,00 €

Alle Nutzungsentgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Allstedt, den 29.04.2026

 

Daniel Kirchner 
Bürgermeister